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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#12
(29-10-2013, 16:41)Lullaby schrieb: Die Gehaltssteigerung ist unter 10%, ich komme auch deswegen nicht in eine andere Stufe der DDT.

Prüfe genau, ob es sich nicht doch lohnt, Auskunft zu geben. Wenn du jetzt trotz mehr Lohn nicht in eine neue Tabellenstufe kommst, aber im nächsten Jahr eine weitere kleine Lohnerhöhung "droht" die dich doch noch in eine neue Stufe schubst, dann wäre es günstiger, jetzt Auskunft zu geben.

Es würde sich dadurch nichts am Unterhalt ändern, aber der Zweijahreszähler ist wieder auf Null gestellt. Damit kannst du nicht nach einem Jahr, sondern erst nach zwei Jahren in eine höhere Tabellenstufe kommen.
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von p__ - 29-10-2013, 18:48

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