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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#5
1. Wie soll ich darauf reagieren?
Einzeiler: Auskunft wurde im Monat XX.2012 erteilt. Nächste Auskunft erfolgt Monat YY.2014

2. Muss ich Auskunft geben?
Wie @beppo schon sagte, muss sie konkret belegen, anhand klarer und benannter Informationsgrundlage, weshalb sie eine vorzeitige Auskunft will. Z.B. Zeitungartikel mit Bild von Dir; "Herr YXZ übernimmt die Geschäftsführung der XY-unternehmensgruppe" wäre ein Beleg. Die bloße Veröffentlichung von Tarifabschlüssen für eine Branche eher nicht, weil damit nicht belegt ist, ob du konkret profitierst.

3. Wann ist eine Einkommensänderung "wesentlich"?
Wenn es danach zu einer Änderung des KU-Zahlbetrages von mehr als 10% kommt (faktisch oft mehr als eine Einkommensstufe).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von sorglos - 29-10-2013, 10:58

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