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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#3
Selbst wenn die Gegenseite auf irgendwelchen Wegen erfahren hat (ich hoffe, du hast nicht selber etwas verlauten lassen), dass dein Einkommen gestiegen ist: Es sind weniger wie 10% Steigerung. Damit ist die Einkommensänderung nicht wesentlich. Wenn sich Unterhalt ändert, nehmen Richter 10% als Relevanzschwelle.
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von p__ - 29-10-2013, 10:51

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