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Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt?
#5
Hallo Mitglied,

kannst du mir vielleicht konkret Fundstellen im Netzt nennen, die deine Beschreibungen stützen?

(25-10-2013, 14:43)MitGlied schrieb: Wenn er z.B. im Jahr vor dem Anspruch ein sehr gutes Einkommen hatte, dann nach Eintritt des BU-Falls aber entschließt kürzer zu treten, wird trotzdem das Gutverdienerjahr als Basis verwendet und er muss dann den höheren BU zahlen, selbst wenn er dazu Rückgriff auf das Vermögen nehmen muss.

Auch dann, wenn Herr Bäcker gerichtlich das neue, geringere Einkommen gerichtlich feststellen lässt - es kann ja sein, das er z.B. arbeitslos wird?

(25-10-2013, 14:43)MitGlied schrieb: Trotzdem würde ich so ein Vermögen ganz schnell "unsichtbar" machen. (falls noch möglich)
Denn: Wenn die liebe Mutter Spaß am Klagen hat, dann zahlt Herr Becker Anwalt und ggf. Gerichtskosten immer selbst und Frau Müller spannt dafür den Staat ein.
Denn nur so macht Klagen Spaß.

Welche Möglichkeiten hätte denn Herr Bäcker ein solches Vermögen unsichtbar zu machen?


vielen Dank & beste Grüße
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RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von zahltag - 25-10-2013, 14:54
RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von Bügeleisen - 25-10-2013, 20:10

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