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Frage zu Gewohnheitsrecht
#4
Durch ihren dauerhaften Aufenthalt entsteht allerhöchstens das Recht ihrerseits, dass du sie nicht von heute auf morgen einfach so aus dem Haus werfen kannst. Im Falle einer Trennung müsstest du ihr ggf. eine angemessene Frist einräumen (da sie schon sehr lange bei dir wohnt, kann ihr langer Aufenthalt vielleicht als eine Art "Untervermietung" angesehen werden) um auszuziehen und ihre Sachen aus deinem Haus zu entfernen.
Darüber hinaus hast du wohl nichts zu befürchten.
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Frage zu Gewohnheitsrecht - von Bemerkung - 18-10-2013, 17:30
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von p__ - 18-10-2013, 17:48
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Nappo - 18-10-2013, 17:49
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Jessy - 18-10-2013, 18:27
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Bemerkung - 18-10-2013, 19:43
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von p__ - 18-10-2013, 23:00
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von Bemerkung - 19-10-2013, 02:15
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von p__ - 19-10-2013, 10:31
RE: Frage zu Gewohnheitsrecht - von expat - 18-10-2013, 23:39

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