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Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH
#1
Meine von mir getrennt Lebende Ehefrau führt eine Fernbeziehung zu einer anderen Frau, diese hat sie über das Internet kennen gelernt ! Das ganze läuft seit Ende Mai! Wir haben eine Elternvereinbarung zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geschlossen! Nun ist meine Frau mit einem unserer 3 Kinder in einer Klinik und möchte das der große Sohn 10 Jahre am kommenden Wochenende in Ihrer Wohnung bleibt mit ihrer neuen Partnerin die dann zum zweiten oder dritten mal zu Besuch kommt! Die Kinder können sie noch gar nicht so genau kennen und ich habe kein Vertrauen zu dieser für mich fremden Person!
Muss ich das hin nehmen oder habe ich das Recht etwas dagegen zu unternehmen?
Und wenn ja was?
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#2
(17-10-2013, 16:35)Korty1202 schrieb: Wir haben eine Elternvereinbarung zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geschlossen!

Das ist ja ganz schön für Euch. Jetzt müssten wir nur noch wissen, was drinnensteht, in Eurer Elternvereinbarung. Rolleyes

Aber einmal unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht: Die Dinge des alltäglichen Lebens entscheidet derjenige Elternteil, bei dem das Kind gerade ist. Also, unabhängig davon, ob das Kind nun seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei ihr hat oder sie einfach gerade mit Umgang dran ist, wen sie als Babysitter engagiert, bestimmt sie in diesem Rahmen selbst.

Ebensowenig dürfte sie Dir dreinreden, wenn Du 'mal Eure Kinder von jemand anderem betreuen lässt, wenn sie gerade bei Dir auf Umgangswochenende sind. Ausnahme ist natürlich, wenn die Person nachweislich eine Gefährdung für das Kind darstellt.
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#3
1. Was deine Frau partnerschaftlich tut oder nicht tut, geht dich überhaupt nichts an. Ob sie eine Frau oder einen Mann, via Internet oder auf dem Jahrmarkt, zu welchen Zwecken auch immer kennengelernt hat --> nicht dein Bier.
2. Würde deine Frau für das WE einen Babysitter engangieren, würdest du dich dann auch so aufregen, weil du den nicht kennst, etc.? Oder geht es vielleicht nur darum, dass die neue Partnerin im Spiel ist...?!
3. Ggf. kannst du deiner Frau mitteilen, dass du mit der vor ihr geplanten Lösung nicht ganz glücklich bist und dich wohler fühlen würdest, wenn euer Sohn das WE bei dir verbringt. Stimmt sie dem zu, ist alles fein. Stimmt sie dem nicht zu, machst du dich mit jeder weiteren Aktion nur noch lächerlicher.
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#4
Deine Ex müsste auch akzeptieren, wenn du am Umgangswochenende mal weg musst und dein neuer knackiger Freund passt eine Zeitlang auf die Kinder auf.
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#5
Zitat:Muss ich das hin nehmen

Nein! So lange sie die Alltagssorge grundsätzlich nicht ausüben kann, musst du das nicht. Für 1687BGB, worauf Theo und Jessy hier hinauswollen, fehlt hier schlicht die Geschäftsgrundlage.
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#6
(17-10-2013, 16:35)Korty1202 schrieb: Nun ist meine Frau mit einem unserer 3 Kinder in einer Klinik
Wie lange schon und wie lange voraussichtlich noch ?
Wo sind die anderen Kinder denn in dieser Zeit, gibt es darüber mit der KM eine Absprache ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#7
(17-10-2013, 17:01)p schrieb: Deine Ex müsste auch akzeptieren, wenn du am Umgangswochenende mal weg musst und dein neuer knackiger Freund passt eine Zeitlang auf die Kinder auf.

LMW.. Big Grin Big Grin

Ganz ehrlich, warum müssen Kinder gleich dazu verdonnert werden, gleichgesinnte Paare (F+F oder M+M) Hand im Hand aufzublicken?

Erstens finde ich das ohnehin nur - okay so ist das Leben.
Aber als Kind dies gleich angucken zu müssen, finde muss nicht sein..

Als ich meine Mudder damals mit einer Frau geknutscht gesehen habe, viel mir alles aus dem Gesicht! War als Kind echt geschockt..
(vor-dreh für einem Pornofilm /Zusammenstellung )

--Ich finde, Russland reagiert darauf richtig!
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#8
(17-10-2013, 17:25)Pistachio 00 schrieb:
(17-10-2013, 16:35)Korty1202 schrieb: Nun ist meine Frau mit einem unserer 3 Kinder in einer Klinik
Wie lange schon und wie lange voraussichtlich noch ?
Wo sind die anderen Kinder denn in dieser Zeit, gibt es darüber mit der KM eine Absprache ?

Der Junge war seit dem 01.10 bereits Krank, hat eine uns bekannte Krankheit und muss bei Durchfall und Erbrechen sofort in die Klinik!
Meine Frau ist erst am 08.10. zur Klinik gefahren! Seit dem ist sie dort mit dem Jungen stationär! Eine genaue Dauer ist noch nicht bekannt, da ein Wert noch erhöht ist!
Jedoch sagte sie mir heute das sie eventuell zum Wochenende entlassen würden!
Mir kommt es vor als würde dies auf eigenen Wunsch von Ihr passieren!
Ich solle mich direkt bei den Ärzten erkundigen nicht mehr bei Ihr!

Die kleine Tochter ist bei mir bzw meiner Mutter!
Der große Sohn derzeit bei den Schwiegereltern, da diese Ihn morgens zur Schule bringen können.
Ich kann dieses erstens aufgrund der Entfernung und zweitens wegen meiner Berufstätigkeit nicht durchführen!
Dazu gefragt wurde ich jedoch nicht!
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#9
(17-10-2013, 21:44)Lagegeschnitzelt schrieb:
(17-10-2013, 17:01)p schrieb: Deine Ex müsste auch akzeptieren, wenn du am Umgangswochenende mal weg musst und dein neuer knackiger Freund passt eine Zeitlang auf die Kinder auf.

LMW.. Big Grin Big Grin

Ganz ehrlich, warum müssen Kinder gleich dazu verdonnert werden, gleichgesinnte Paare (F+F oder M+M) Hand im Hand aufzublicken?

Erstens finde ich das ohnehin nur - okay so ist das Leben.
Aber als Kind dies gleich angucken zu müssen, finde muss nicht sein..

Als ich meine Mudder damals mit einer Frau geknutscht gesehen habe, viel mir alles aus dem Gesicht! War als Kind echt geschockt..
(vor-dreh für einem Pornofilm /Zusammenstellung )

--Ich finde, Russland reagiert darauf richtig!

Es geht sogar noch weiter als du beschrieben hast!
Der Grund der Trennung war das meine EX eine "Freundin" zu uns ins Haus eingeladen hat!
Sie war 10 Jahre nur selten und allein gar nicht aus dem Haus! Diese Frau wohnt ca 450 Km weit entfernt, kommt zu uns in die eigenen 4 Wände!
Bleibt über Nacht während ich die 3 Kinder und die Schwiegermutter im Haus sind!
Am anderen Morgen stehen die zwei nicht auf und kommen nicht aus dem Zimmer! Die Kinder kommen runter und sagen gegen 14:00 die MAMA sext da mit einer Frau!
Den Rest spar ich mir!
Wird alles ab gestritten und runter geredet!
Interressiert weder das Jugendamt noch meinen Anwalt!
Das unsere Kinder einem wildfremden Menschen den meine Frau ebenfalls nicht wirklich kennen kann ausgeliefert war wird ab getan! Gleichgestellt mit einem Vertreterbesuch!
Es ist doch nix passiert!
Wie oft kann man lesen das Kindern etwas angetan wird von "netten Freunden aus dem Netz"
Was ist das für eine Mutter so leichtfertig mit den Kindern und deren Sicherheit um geht!?
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#10
Was wollen die Kinder?
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#11
(18-10-2013, 00:33)Absurdistan schrieb: Was wollen die Kinder?

Die Kinder wollen eigentlich das alles so ist wie es mal war!
Möchten auch in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben,heißt Schule Wohnort wo sie vor der Trennung gelebt haben!

Die Frau hat sich jedoch für einen neuen Wohnort entschieden sehr ländlich 30KM von dem alten Ort!

Die Kinder können nicht wenn sie Lust und Laune haben einfach mal zu Papa!

Mußten sich von jetzt auf gleich an
1. Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus statt einem eigenen Haus mit
Garten gewöhnen
2. neue Schule
3. neue Umgebung
4. neue Situation
5. neue Partner der Eltern
6. neue Freunde suchen
Alles ein bischen viel für Kinder finde ich!
Habe meiner Frau auch schon vorgeschlagen die Kinder Psychologisch untersuchen zu lassen, weil bei Einzelgesprächen einige Punkte sehr besorgniserregend erscheinen, jedoch ohne Erfolg
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#12
Was steht denn nun in der Elternvereinbarung? Da ihr ja noch verheiratet seid, ist das Sorgerecht und damit auch das ABR noch gemeinsam.

(17-10-2013, 23:42)derdummeAugust schrieb: die MAMA sext da mit einer Frau!

Sex vor den Kindern ist natürlich indiskutabel übergriffig. Es ändert aber nichts an den zwei Kernpunkten:

1. Wer bei der Betreuung der Kinder hilft, ist Sache des Elternteils, in dessen Obhut die Kinder sich jeweils befinden. Um daran zu kratzen müsstest du schon nachweisen dass da eine verurteile Sextäterin oder Gewalttäterin mit den Kindern allein gelassen wird.

2. Das schreibst du selbst: "Interessiert weder das Jugendamt noch meinen Anwalt!". Auch wenn du begründete Einwände hättest: Die Helferindustrie ist in solche Dingen gegen dich, du kannst nichts dran ändern.

War denn von Anfang an klar, dass die Kinder mit der Mutter wegziehen? Besser wärs gewesen, sie wären am alten Wohnort geblieben.
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