13-02-2020, 19:26
(13-02-2020, 17:10)Austriake schrieb: Das ganze Thema könnte eines Tages dann doch wiederbelebt werden, denn dein leibliches Kind ist erbberechtigt. Um zu verdeutlichen, was ich meine mal folgendes (natürlich rein fiktives) Szenario:
Du triffst morgen die Frau deines Lebens (ich hab meine erst mit 53 getroffen..), gründest mit ihr eine Familie, Kinder werden geboren. Oder auch nicht. Ihr schafft euch ein schmuckes Eigenheim an.
Mal jetzt ganz ehrlich wer von uns steht noch mit dem Wissen im Grundbuch ?...Sollte der Fall eintreten hat die Ehefrau das Haus und im Falle ihres Todes geht das Haus auf die Kinder über und Du hast lebenslanges Wohnrecht.