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Diskussion zu: So kann's gehen...
#1
[Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8090 ]

Tja, Meinungen oder Tipps zu diesem Thema sind sicher schwierig, da es dazu wohl kaum vergleichbare Erfahrungen gibt.
Erst Recht nicht mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten.

Die Erfahrungen mit der Justiz in Bezug auf den ebenfalls just geänderten SR-§1626 BGB lassen jedenfalls nicht viel Gutes erwarten.

Die Justiz hält es da nicht für nötig, sich plötzlich um 180 Grad zu drehen, nur weil der Gesetzgeber es so will.
Da stehen diese schwarzen Rechtsbeuger doch drüber.

Da das Gericht bei dir aber den Ball recht zügig aufgenommen hat, scheinen sie ja nicht ganz unwillig zu sein.
Über die rechtlichen Möglichkeiten scheinst du ja schon recht gut informiert zu sein.
Insofern wirst du vermutlich der erste hier sein, der hier seine Erfahrungen kund tun kann.

Mir drängt sich bei deiner Schilderung nur eine Frage bzw. ein Verdacht auf:
War das Ganze ein abgekartetes Spiel?
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#2
@Beppo

Hm, ein abgekartetes Spiel...
Nein, glaube ich nicht. Dann hätte die Frau sich nicht scheiden lassen müssen.
Ich habe nur von Anfang an klar kommuniziert, dass ich das GSR gern ausüben möchte.
Das hat die KM wohl etwas abgeschreckt, schließlich kann ''Mann'' dann ja eventuell in ihr autarkes Leben eingreifen.

Die KM hat mir jetzt erst mal über einen Anwalt mitteilen lassen, dass zum fraglichen Zeitpunkt ''Mehrverkehr'' stattgefunden haben soll.
Lustiges Wort!
Die Dimension dieser Aussage habe ich erst ein paar Tage später inhaltlich begriffen.

Die spannende Frage wird nun sein, ob im Rahmen des Umgangsverfahrens eine Vaterschaftsstellung angeordnet wird, oder nicht.
Wenn nicht, dann hab' ich eh' verloren...
Wenn ja, bin ich einen Schritt weiter. Denn dann kann das Kind in Zukunft nicht so ohne Weiteres belogen werden.

Im Prinzip schätze ich meine Chancen sehr, sehr gering ein, aber gar nichts zu tun - nee, dass kann ich nicht ertragen.

Juristisch bin ich mittlerweile recht sattelfest, aber erkenne natürlich auch Eines - wenn die KM nicht möchte, wird schon auf Grund der Beweislastumkehr was den Rechtsbegriff Kindeswohl betrifft, für mich niemals Umgang stattfinden.

Primär geht es mir natürlich um mein Kind, welches ich kennen lernen möchte. Aber ich habe auch im Hinterkopf, mich gegen eventuellen Scheinvaterregress abzusichern. Denn keiner weiß doch, wie die Entwicklung in dieser ''Familie'' in Zukunft sein wird.
Mache ich gar nichts und der ''Papa'' wird in ein paar Jahren wieder vor die Türe gesetzt, erinnert er sich vielleicht daran, dass es gar nicht ''sein'' Kind ist.
Die Zweijahres Anfechtungsfrist ist ja sehr dehnbar auszulegen, wie ich aus diversen Gerichtsurteilen recherchiert habe

Und außerdem finde ich es echt zum kotzen, wenn hier vorsätzlich ein Kind den ''Kuckuck'' im Lebensrucksack trägt.
Kann doch so nicht sein...

Übrigens, das Gericht hat innerhalb von zehn Tagen auf die Klage reagiert und sofort auf vier Wochen später terminiert.
Ich bin hochgespannt, was an diesem Tag bei Gericht diskutiert werden wird.
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#3
(07-10-2013, 21:28)Zuschauer schrieb: Ich bin hochgespannt, was an diesem Tag bei Gericht diskutiert werden wird.

Ich auch.

Ich denke aber auch, dass du das Ergebnis hinnehmen solltest.
Analog zu Raid denke ich, dass du diesen Versuch hast aber wenn er schief gehen sollte, solltest du es dir nicht zur Lebensaufgabe machen, dich daran abzuarbeiten.

Ein "Sieg" kann immer noch bedeuten, dass du zwar rechtlicher Vater mit allen Unterhaltspflichten wirst aber dein Kind trotzdem nicht siehst.

Leider halte ich diese Variante für wahrscheinlichste.
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#4
@Raid

Danke für deine Einschätzung!
Ja, es ist mein erstes Kind und ich wäre auch gern Vater geworden.
Kann auch gut sein, dass ich zu naiv an die Sache rangehe.
Aber ich bin ein recht geradliniger Mensch, und ich finde, diese Frau hat gegen eine paar grundlegende Einstellungen meiner Lebensphilosophie verstoßen.
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#5
@Beppo

Nein, ich führe zuerst das Umgangsverfahren. Werde ich als leiblicher Vater festgestellt, hebt das NICHT die juristische Vaterschaft des anderen auf.
Dazu müsste ich nochmals klagen, aber der Ausgang wird klar sein.
In eine sozial familiäre Beziehung hinein anzufechten ist zwar ''erlaubt'', aber wenn der Vater Nein sagt, bleibt er der juristische Vater.
Und ich vermute, das wird in meinem Fall so sein.
Ich werde sehen, welcher Wind im Umgangsverfahren weht, dann entscheide ich, ob anfechten oder nicht.
Das Gericht hat das JA mit zu dem Termin einbestellt, zur mündlichen Stellungnahme.
Diese Fälle sind ja für die Gerichte noch recht neu, es hat sich sozusagen noch keine allgemeine Rechtsprechung gebildet.
Ich glaube, die sind sehr verunsichert...
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#6
Ob abgekartet oder nicht, ändert nichts an der Situation. Es bringt nichts, mit viel reden und denken die vermuteten Willenswinkel der Mutter oder ihres Mannes ergründen zu wollen. Nur in die Richtungen blicken, die Richtung Ziel führen!

Dass die Sache aber jetzt gerichtsanhängig ist, bringt etwas. Dass die Mutter Mehrverkehr zugegeben hat, ist hilfreich. Ich verstehe nur nicht die Begründung, wieso du mit einem Umgangsverfahren anfängst. Zuerst müsste die leibliche Vaterschaft festgestellt werden. Erst auf dieser Basis kann es um Umgang oder sonst etwas im Bezug auf das Kind gehen.

Der Weg fängt relativ breit an. Nach dem Eingeständnis der Mutter wird wohl ein Abstammungstest angeordnet und deine leibliche Vaterschaft festgestellt. Das wird das Gericht noch tun. Es kann natürlich auch sein, dass sich die Mutter in ihrer Ehe-Auszeit auch mit anderen Männern vergnügt hat und du gar nicht der Vater bist, mal sich richtig austoben...

Deutlich schmaler wird der Weg, wenn es nach der Abstammtungsfeststellung um Umgang geht. Sehr schmal bis unmöglich wird der Weg für eine rechtliche Vaterschaft. Und ultraschmal wird der Weg fürs gemeinsame Sorgerecht. Vieles baut aufeinander auf, Voraussetzung für Sorgerecht ist z.B. die rechtliche Vaterschaft.
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#7
@p

Ich muss mit einem Umgangsverfahren anfangen, das ist der Türöffner.
Fängst du mit einer Anfechtungsklage an, sagt die KM und der Scheinvater mit Sicherheit Nein zum Vaterschaftstest.
Ich als vermeintlich leiblicher Vater habe KEIN durchsetzbares Recht auf einen Vaterschaftstest.
Der wird komischerweise nur im Umgangsverfahren erlaubt, weil es könnte ja sonst jeder kommen und sagen, er sei der leibliche Vater und möchte Umgang!
In diesem Umgangsverfahren muss die KM auch gegen ihren Willen einem Abstammungstest zustimmen. Der Scheinvater wird gleich gar nicht gefragt.
Ist die positive Vaterschaft dann festgestellt, hebt sie aber nicht automatisch die juristische Vaterschaft auf.
Das Gesetz ist mit sehr heißer Nadel gestrickt worden, aber zumindest mal ein Anfang.

Wenn ich also als leiblicher Vater festgestellt bin - ich gehe davon auch fest aus - habe ich dann ein Recht auf Umgang. Aber nur, wenn es dem Kindeswohl dient. Ich muss also beweisen, dass mein Umgang dem Kind zum Wohle ist. Ich denke, es wird wohl einfacher sein, am Nordpol Blumen zu züchten...

Ich gehe da mittlerweile recht nüchtern an die Sache, gelegentlich schlagen zwar Emotionen hoch, aber das ist wohl verständlich...

Habe demnächst einen Termin auf dem JA, auf eigene Initiative. Möchte mal schauen, wie die dort so ticken, was sie zur Faktenlage zu sagen haben.

Wie gesagt, ich denke, ich bin hier so ziemlich ein Präzedenzfall vor dem deutschen Gericht.

Du erinnerst dich ja bestimmt an meine Mail vom Anfang des Jahres. Mittlerweile sehe ich deutlich klarer, bin emotional sehr gefestigt.
Im Prinzip habe ich doch komplett bisher verloren, es kann nur besser für mich werden.
Ob ich zu eventuellen Unterhaltsverpflichtungen herangezogen werde, ist mir ehrlich gesagt egal.
Was mich nur sehr nerven würden, vielleicht in zig Jahren von einem angeblichen Scheinvater auf Regress verklagt zu werden, aber gleichzeitig niemals einen Bezug zu meinem Kind aufbauen konnte.

Die ganze Situation ist eben nicht damit gerettet, total untätig zu bleiben.
Ich muss reagieren, egal wie - aber etwas machen muss ich.

Halte euch auf Laufenden...
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#8
Du gehst also nach dem ganz neuen § 167a FamFG vor.
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#9
Wenn man das so liest, vergeht einem JEGLICHE Lust jemals wieder eine Beziehung mit einer Frau einzugehen oder sich auch nur intensiver mit einer zu beschaeftigen! Wenn ich die Geschichte lese, koennte ich nur noch goebeln. Zuschauer, Du bist nicht zu beneiden und hast meine volle Anteilnahme.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
@p

Ja, so ist unsere Strategie...
Ob es im Umgangsverfahren zu einem Vaterschaftstest kommt, hängt ja wohl immer noch vom Richter ab. Im Gesetz ist zumindest aber mein Recht verankert.
Und durch die ''Mehrverkehr Nummer'' der KM denke ich, dass der Richter ja nun bestimmt Interesse hat, aufzuklären. Gewiss auch im Interesse des Kindes.
Aber letztendlich ist alles nur ein Pyrrhussieg, Umgang kommt durch einen positiven Vaterschaftstest für mich nicht automatisch zum Tragen. (Kind hat Fieber, hat Stress, etc., etc...)
Scheitere ich dann noch mit der Anfechtungsklage kann ich aber für mich sagen, ich habe alles juristisch Mögliche versucht.
Und das lässt mich dann bestimmt einen gewissen Seelenfrieden finden.

''Ein totes Pferd sollte man nicht weiter reiten''
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#11
Im Januar waren die Möglichkeiten noch anders. Da § 167a FamFG erst seit Juli gilt, bist du wohl einer der frühen Fälle, die den einsetzen. Spannend, aber nicht hoffnungslos. Ich denke trotzdem, dass es schon aufgrund der mütterlichen Einlassung zu einem Abstammungstest kommt.
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#12
Deine Situation ist eigentlich recht vorteilhaft. Du kannst dem trauten Glück ordentlich Ärger machen und einheizen ohne irgendetwas zu verlieren. Das schafft Verhandlungsmasse, denn früher oder später werden die ihre Ruhe haben wollen.
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#13
Es gibt keine Verhandlungsmasse. § 167a FamFG erschafft einen Vater vierter Klasse, der ist nicht ohne Grund gar nicht im BGB existient. Unter den vielen Väterklassen im Recht ist die weit unten. Ans Verhandeln geht es jetzt eh nicht.
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#14
Erstens wird er dabei ja nicht stehenbleiben wollen sondern sich perspektivisch etwas gedacht haben und zweitens besteht das Leben nicht nur aus Gesetzen und Gerichtssälen.
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#15
Ja, vielleicht die Mutter ja einsichtig und er hat eine geheime Bombenstrategie.
§ 167a FamFG ist eigentlich dazu da, zu verhindern dass ein Vater die rechtliche Vaterschaft erringt. Dessen Pointer führt zu §1686a BGB in ein absichtlich dafür gebautes Sackgassengleis. Machbar wird damit im Gegensatz zu früher der Abstammungstest, das ist der Gewinn.
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#16
In so einer Lage würde ich mich nicht unbedingt auf eine juristisch positive Lösung versteifen. Ich bin da nicht im Thema, aber m.W.n. gab es vor relativ kurzer Zeit eine Gesetzesänderung zu Gunsten leiblicher Väter in solchen Situationen.

Wer nicht ewig Bittsteller oder Spielball und Verfügungsmasse der Mutter sein will, sollte in strittigen Situationen willens und in der Lage sein der Mutter das Leben zur Hölle zu machen. Ansonsten braucht man gar nicht erst antreten. Aber das ist meine private Weltsicht und ich weiß, dass es hier einige anders sehen.
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#17
@Zuschauer

Ich würde hier 2 Seiten sehen wollen; Deine und die des Kindes.

Ich kann nachvollziehen, dass es für Dich wichtig ist zu wissen, was Sache ist. Also versuch das herauszufinden - soweit und solange Du die damit verbundenen wirtschaftlichen und emotionalen Belastungen verkraften kannst.

Bezogen auf das Kind ist zu sehen, dass seine Mutter ungeschützten Mehrverkehr lebte - man könnte annehmen, dass dies Ausdruck ihres übergroßen Kindeswunsches war; dann wird sie wohl auch das Kind als ihr Eigentum sehen. Da sind schon Zweifel angebracht, ob sie ihrem Mann eine adäquate Vaterrolle zugestehen wird.

Ob darüber hinaus die zweite Ehe von Bestand ist, muß auch mit Fragezeichen versehen werden. Wenn der Mann dann im Zuge einer Trennung die Vaterschaft anzweifelt, wird darin auch die Botschaft für das Kind liegen, dass es (zumindest von ihm) nicht gewollt war.

Deine Bemühungen mögen da heilend sein, denn sie können Deinem Kind -sobald es das begreifen kann- sagen, dass dort ein Vater war, von dem es gewünscht wurde.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
(08-10-2013, 10:48)aurie schrieb: Hab hier einen interessanten Artikel zur Trennungsverarbeitung: http://lumenznetworks.com/blog/de/trennung/
Was soll daran interessant sein ?
Mal davon abgesehen, dass dies off topic ist:
Die Bestsellerautorin und "eine der führenden Beziehungsexpertinnen Deutschlands" Eva- Maria Zurhors (über einer Million verkaufter Bücher rund um das Thema Beziehungen) empfielt Müttern:
"Sollten Sie Kinder haben, minimieren Sie den Kontakt soweit es möglich ist."
Selbstverständlich gibt sie auch noch esotherisch-feministische "Seminare" für Frauen zur Selbstfindung. Sicher gibt es da auch diverse Tipps zur Väterentsorgung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#19
@all
Danke für eure bisherigen Meinungen.
Emotional durchzustehen wird etwas schwieriger, finanziell würde ich es bis zum EuGH schaffen.
Unterhalt zahle ich eh' schon, habe seit mehreren Monaten ein extra Konto auf meinen Namen eingerichtet wo ich jeden Monat Summe X einzahle.
Auch um gegen das eventuelle Thema Scheinvaterregress gewappnet zu sein, denn das kann auch nach Jahren noch aktuell werden.
Dahingehend ist nämlich die deutsche Rechtsprechung ebenso recht phantasievoll.
@p

Nein, wenn die biologische Vaterschaft erst mal feststeht, dann könnte unter Umständen eine Vaterschaftsanfechtung in eine Ehe hinein Erfolg haben.
Kommt dann sehr auf die einzelnen Umstände an, aber mehr kann ich auch Diskretionsgründen dazu nicht sagen.
Ich habe das Glück, im privaten Umfeld einen Richter zu kennen, logischerweise aber nicht am Verfahren teilnehmend.
Aber Einen, der sich immerhin ganz gut damit auskennt. Meine Chancen liegen auf jeden Fall nicht bei null.
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#20
(07-10-2013, 21:10)raid schrieb: Und ich wünsche dir, dass Du dein restliches Leben normal leben kannst.

(07-10-2013, 22:11)p schrieb: Zuerst müsste die leibliche Vaterschaft festgestellt werden.

(07-10-2013, 22:44)Zuschauer schrieb: Im Prinzip habe ich doch komplett bisher verloren, es kann nur besser für mich werden.

Nein, es kann sehr viel schlechter werden. Quasi lebenslanger Kampf mit ewig offenem Ausgang ohne irgendwas zu erreichen, dabei grosse Geldmengen in Anwälte, Unterhalt und Spesen zu investieren, psychisch langsam kaputt zu gehen und am Ende auf dem Zahnfleisch kriechend festzustellen, dass man nicht nur keine Beziehung zu dem Kind hat, das in einer quasi fremden Familie aufwächst, sondern dafür auch noch seine eigene Zukunft gegen die Wand gefahren hat.

In der Situation, als nicht verheirateter eventueller biologischer allein stehender Mann, Umgangsrechte an einem gerade neu geborenen Kind zu erstreiten, dass in einer anderen Ehe lebt, die vorher schon Bestand hatte, könnte man als Realitätsverlust bezeichnen.

Mein Rat wäre - glaub mir, ich weiss worüber ich schreibe - allenfalls den Vaterschaftstest durchführen zu lassen, um eventuell noch den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Alternativ oder im positiv Fall danach, kannst Du Dich aber aber auch gleich innerlich von dem Kind verabschieden, und die Sache abhaken. Übrigens tust Du auch dem Kind keinen Gefallen, dass bei ewigen Streitereien, auch noch psychisch kaputt geht.

Bzgl. Kindesunterhalt, würde ich das einem Anwalt übergeben (von dem bekommst Du wenigstens noch ein paar aufmunternde Worte), nicht mehr drüber nachdenken und als Langzeitstrafe fürs Rumbumsen ohne Kondom sehen. Wenn der absehbare Unterhalt über der Erträglichkeitsgrenze liegt, würde ich ans Auswandern denken.
https://t.me/GenderFukc
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#21
@Petrus

Sollte ich als leiblicher Vater festgestellt werden, presst mich das nicht automatisch in die Unterhaltspflicht!
Das was ich vorerst mache, hebt ja gerade die juristische Vaterschaft des anderen Mannes NICHT auf!
Dazu muss angefochten werden, entweder durch mich(Erfolgschance ca. zehn Prozent), durch den juristischen Vater(der will das unter keinen Umständen), durch die Mutter(die will das auch nicht) oder durch das Kind selbst(sobald es volljährig ist).
Da die KM unter keinen Umständen das GSR mit mir teilen wollte, hat sie augenscheinlich nicht mehr viel mehr Möglichkeiten gesehen, mich komplett aus rauszuhalten, außer, sie heiratet wieder ihren Ex-Mann.
Und die Eheleute freuen sich nun, dass sie etwas haben, was sie jahrelang nicht hatten.
Einen aussichtslosen Kampf werde ich definitiv nicht aufnehmen.
Mir geht es zumindest vorerst nur darum, schwarz auf weiß zu lesen, wer ist hier der biologische Vater.
Ich möchte nicht, dass ein Kind als Kuckuck aufwächst!
Was dann die KM und der gesetzliche Vater damit machen, liegt ganz einfach auch nicht in meinem Einflussbereich.
Aber Kinder werden ja auch älter und interessieren sich unter Umständen schon, von wem sie eigentlich abstammen.
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#22
(08-10-2013, 15:14)Zuschauer schrieb: Einen aussichtslosen Kampf werde ich definitiv nicht aufnehmen.
Mir geht es zumindest vorerst nur darum, schwarz auf weiß zu lesen, wer ist hier der biologische Vater.
Ich möchte nicht, dass ein Kind als Kuckuck aufwächst!
Was dann die KM und der gesetzliche Vater damit machen, liegt ganz einfach auch nicht in meinem Einflussbereich.

Ich kenne Deinen Background nicht, aber ich kann Dir versichern, dass es beim fett markierten bleibt.

Und deshalb würde ich mir gut überlegen, ob es den Spass, etwas 'schwarz auf weiß zu lesen', wert ist.
https://t.me/GenderFukc
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#23
@Petrus

Ich sehe es so, irgendwann mal, vielleicht in zehn oder fünfzehn Jahren aus heiterem Himmel mit 'nem Scheinvaterregress konfrontiert zu werden, das kann auch ganz böse ins Auge gehen.
Der Anspruch auf KU den ich dem eventuell leiblichen Kind schulde, der geht nämlich automisch auf den Scheinvater über.
Habe gerade im erweiterten Bekanntenkreis so ein Fall, wo ein Vater plötzlich(...nach knapp zwanzig Jahren) damit konfrontiert wird, dass er ein leibliches Kind hat.
Von dem er nichts wusste und der Scheinvater möchte nun richtig Geld von ihm.
Ich versuche nämlich auch, mich offensiv gegen so was abzusichern. Denn wenn der gesetzliche Vater es schwarz auf weiß hat, dass er nicht der Vater ist und nix unternimmt(innerhalb zwei Jahre) dann wird es mit Schweinvaterregress echt schwierig. Zumal ich mir nix vorzuwerfen habe, habe ja alle mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgenutzt.
Ich bin so oder so den Eheleuten in gewisser Weise ''ausgeliefert'' - aber freiwillig abschlachten lasse ich mich nur höchst ungern.
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#24
die frage wäre natürlich, ob man sich an ein auf diese weise entstandenes kind überhaupt emotional binden sollte. bei dieser konstellation sind jahrzehnte andauernder streitereien und prozesse recht wahrscheinlich.
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#25
Ob es sich um ein Kukuckskind oder Dein Kind handelt, lässt sich schnell bei einem Vaterschaft-Test klären. Dann weisst Du bescheid.

Alles andere kannst Du meines Erachtens in diesem Fall vergessen - die werden Dich an die Wand stellen oder im Hamsterrad einsperren.
https://t.me/GenderFukc
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