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Einkommensauskunft und Schenkung
#8
(25-09-2013, 12:04)Mike schrieb: Die Schenkung wurde per Vertrag mit Notar vorgenommen.
Warum - kostet doch nur zusätzlich Geld ?? Aber damit ist die Sache amtlich.

(25-09-2013, 12:04)Mike schrieb: Daher wundert es den Vater, dass das JA die Sache nicht über das FA erfahren hat. Welchen Betrag hätte der Vater denn überhaupt zu leisten, wenn er die Auskunft über das Geld machen würde? Aus der Düsseldorfer-Tabelle gehen die Kostenbeiträge nur von Einkommen aus, jedoch nicht Vermögen. Das einzige, was der Vater derzeit vermutet, wäre dann die Zahlung eines Mindesunterhaltes nach 1612a.
Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen (so wie die DT). Aber die DT wird meiner Kenntnis nach dort nicht angewandt. Zwei Quellen dazu:
Wikipedia / Heimerziehung / Kosten
Verfasst am: 13.01.2010 aus einem anderen Forum
Der Knackpunkt ist aber, dass das Kind evtl. ohne Notwendigkeit gegen den Willen der Eltern untergebracht wurde - in dem Fall muss man nichts zahlen.

(25-09-2013, 12:04)Mike schrieb: Was würde denn passieren, wenn der Vater bekannt gibt bzw. heraus kommt, dass er das Geld auf seinen Sohn übertragen hat? Macht er sich dann nach §170 strafbar? Was passiert dann mit dem Sohn? Wird die Schenkung angefochten bzw. muss er dann die Beiträge zahlen? Doch nicht etwa die vollen 2500€? Macht er sich dann wohlmöglich auch strafbar, wenn er nicht zahlt?
Wenn er damit sich damit einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, macht er sich strafbar. Allerdings ist Unterhalt primär aus laufenden Einnahmen, wie Einkommen, Zinsen etc., zu leisten - Vermögen ist kein Einkommen, nur die Zinserträge daraus. Ob STGB 170 durch das Weiterverschenken geschenkten Geldes verletzt wird, entscheidet ein Richter. Aber man muss es ja nicht darauf ankommen lassen - manche haben einen aufwendigen Lebensstil oder eine plötzliche Krise, in der die Kosten stark ansteigen. Da können sich 70 kEUR schonmal in ein paar Monaten quasi auflösen.

Zitat:
Zitat:Zur Heimunterbringung:
Persönlich würde ich für eine zwangsweise Heimunterbringung keinen Cent bezahlen. ...Warum ist das Kind ins Heim gekommen und nicht bei einem der Elternteile geblieben ?

Das möchte der Vater auch nicht. An der Sache ist sogar schon ein RA dran, der auch zu den Eltern hält. Trotzdem ist die Sache bislang nicht zu Gunsten der Eltern entschieden worden. Recht haben, heißt nicht Recht bekommen, stimmts?
Stimmt - und solange die rechtliche Situation um das Kind nicht geklärt ist (rechtskräftiges Urteil), muss man gar nichts zahlen, weil man unterstellen kann, dass das Kind rechtswidrig in ein Heim verschleppt wurde und den eigenen anders lautenden Anträgen nicht stattgegeben wurde.
https://t.me/GenderFukc
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Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 10:35
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