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Einkommensauskunft und Schenkung
#7
(25-09-2013, 11:41)Petrus schrieb: Wenn die Schenkung nirgends veramtlicht oder offiziell gemacht wurde, kann er das Geld zurückgeben (Fehlbuchung) oder an seinen Sohn weiterreichen - andernfalls hilft nur noch die Wahrheit und/oder verprassen. Man kann auch bei der Wahrheit bleiben und das Vermögen in schnellen Schritten liquidieren, was ungefähr dem Verprassen gleich kommt.

Danke für die Antwort.

Die Schenkung wurde per Vertrag mit Notar vorgenommen. Daher wundert es den Vater, dass das JA die Sache nicht über das FA erfahren hat. Welchen Betrag hätte der Vater denn überhaupt zu leisten, wenn er die Auskunft über das Geld machen würde? Aus der Düsseldorfer-Tabelle gehen die Kostenbeiträge nur von Einkommen aus, jedoch nicht Vermögen. Das einzige, was der Vater derzeit vermutet, wäre dann die Zahlung eines Mindesunterhaltes nach 1612a.

Was würde denn passieren, wenn der Vater bekannt gibt bzw. heraus kommt, dass er das Geld auf seinen Sohn übertragen hat? Macht er sich dann nach §170 strafbar? Was passiert dann mit dem Sohn? Wird die Schenkung angefochten bzw. muss er dann die Beiträge zahlen? Doch nicht etwa die vollen 2500€? Macht er sich dann wohlmöglich auch strafbar, wenn er nicht zahlt?


Zitat:Zur Heimunterbringung:
Persönlich würde ich für eine zwangsweise Heimunterbringung keinen Cent bezahlen. Vielleicht sollten die Eltern versuchen etwas kooperativer an die Sache heranzugehen, um ihr Kind aus dem Heim zu bekommen. Warum ist das Kind ins Heim gekommen und nicht bei einem der Elternteile geblieben ?

Das möchte der Vater auch nicht. An der Sache ist sogar schon ein RA dran, der auch zu den Eltern hält. Trotzdem ist die Sache bislang nicht zu Gunsten der Eltern entschieden worden. Recht haben, heißt nicht Recht bekommen, stimmts?

Grüße

Mike
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Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
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