16-09-2013, 15:33
(16-09-2013, 10:50)beere schrieb: Ich weiß nur, dass sie zu ihm gesagt hat, dass sie sie auf keinen Fall mit mir auseinandersetzen, geschweige denn an einen Tisch setzen wird.
Muss auch nicht sein. Um zu wissen wie die Dinge stehen, zu erfahren ob überhaupt ein Kind existiert und wenn ja, dann dem Kind eine Chance auf Kenntnis seiner Herkunft zu geben, wäre es aber die Aufgabe deines Mannes, das Gespräch darüber mit der Mutter zu suchen. Damit würde sich vielleicht auch klären lassen, ob aus dieser Richtung noch negative Überraschungen zu erwarten sind.
Die ersten zwei Jahre nach Geburt sind am Wichtigsten. In §1600b BGB steht:
"Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht.".
Wenn der Putativvater wirklich sterilisiert war, beginnt die Frist mit der Geburt des Kindes, denn ihm war beweisbar klar, dass das Kind nicht von ihm sein kann. Sehr viel später kann dann das Kind selbst nochmal die Vaterschaft anfechten. Diese Anfechtung ist Voraussetzung für den ganzen Unterhaltskram und natürlich auch erbrechtliche Fragen. Die sind meist der Grund für "späte" Anfechtungen.