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IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst
#25
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehn gewährt werden.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer 21-jährigen Studentin entschieden, die bei ihrer Mutter wohnt.

Ihr Vater, der Antragsgegner, zahlt monatlich ca. 210 EUR Kindesunterhalt. Die Studentin forderte von ihm unter Hinweis auf ihr Studium eine Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistungen auf ca. 380 EUR.

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Es grüßt der Laternenmann
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RE: IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst - von Nappo - 03-09-2013, 17:51
RE: IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst - von Nappo - 05-09-2013, 17:07
RE: IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst - von Laternenmann - 24-02-2014, 10:17

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