02-09-2013, 20:31
(02-09-2013, 18:24)Leutnant Dino schrieb: Richtig. Bei solchen strittigen Scheidungsverfahren und dann noch die Ex im Grundbuch ... also da hilft sicher nur noch die bewährte Methode: Alles gegen die Wand. Das wird sowieso kommen, denn die Anwaltskosten werden enorm sein und am Ende steht eh die Pleite.
In diesem Fall wäre es doch dann gar nicht so schlecht mit dem Grundbuch, wenn die Ex dann herhalten muß für den Kredit. Was allerdings erstmal zu vermeiden gilt, da die PI nicht allerwelts Lösung darstellt.
Für die Scheidung gibts PKH.
Ist es nicht so, daß die Anwaltskosten sich am Streitwert berechnen, oder wie ist das? Für über 2 Jahre Rückforderung hielte sich der Streitwert bisher noch in Grenzen...