02-09-2013, 17:32
(02-09-2013, 13:21)Ibykus schrieb: Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Schuldner aber zu beweisen, dass er sich nicht absichtlich der Unterhaltspflicht entzogen hat.so ist es - nicht nur schwer, sondern unmöglich.
Das wird in der Tat schwer, wenn er sich schon ein Urteil eingefangen hat, in dem sein Einkommen fiktiv festgesetzt wurde, weil er nicht hinreichend seinen Erwerbsbemühungen nachgekommen sei.
(02-09-2013, 13:21)Ibykus schrieb: In solch einem Fall bleibt nur: fiktives Einkommen - fiktiver Unterhalt!Und damit sind wir wieder am Anfang ...
(02-09-2013, 13:21)Ibykus schrieb: Übrigens:Vermutlich die einzige Motivation, sich dem Theater auszusetzen - aber aich nur dann, wenn es keine Alternativen mehr gibt.
Bei der PI liegen die Pfändungsfreigrenzen über dem, was einem Unterhaltsschuldner im Falle der Zwangsvollstreckung verbleiben würde !!!
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