30-08-2013, 09:10
Zitat:Für den Fall, dass Herr M und Herr H identisch sind und auch Frau F und Frau H identisch sind, dann ist es so wie mein Vorschreiber geschrieben hat. Denn natürlich kann man einen (Mit)Eigentümer nicht einfach so gegen seinen Willen aus dem Haus "rauskriegen".
Oh weh, da ist mir wohl selbst ein Tippfehler unterlaufen. Herr M und H sind identsich (sorry) und Frau F und H auch.
Beim Verkauf des Hauses wird kein Erlös herauskommen, sondern Schulden übrig bleiben. Von daher würde Frau F gar nichts entgehen. Die Schulden würden ja dann Herr H gehören, oder sehe ich das falsch?
Zitat:Nichts ist unmöglich :-) Schwierig, aber möglich: Aufhebung der Gemeinschaft, Teilungsversteigerung.
Das wäre aber sicher ein langvieriger Prozess, oder? Das Haus muß wegen der teuren Haltung (und den geforderten Unterhaltzahlungen) so schnell wie möglich weg und Herr H versucht schon potentielle Käufer zu finden.
Muß denn Frau F persönlich für einen GRundbuchaustrag anwesend sein? Oder muß sie nur was unterschreiben?
Zitat:Am einfachsten ist es das Haus gemeinsam zu verkaufen und dann aufzuteilen, was vom Erlös übrig bleibt.
Es wird kein Erlös übrig bleiben. Können statt dessen vielleicht Schulden aufgeteilt werden, auch wenn der Kredit alleine auf Herr H läuft?
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