30-08-2013, 13:05
nochmal, vielleicht dem leichteren Verständnis wegen in Kurzfassung:
Ohne Titel keine Vollstreckung!
Basta.
Ohne Titel keine Vollstreckung!
Basta.
Zitat:Steht ein Vollstreckungsbeamter der Kreisverwaltung vor der Tür und sagt:
"Ach übrigens:
Die UVK hatte nach den Angaben der Kindsmutter Unterhalt geleistet.
Ich möchte dieses Geld gerne von Ihnen erstattet haben und vollstrecke hiermit. Lassen Sie mich mal rein, damit ich den TV und Ihre Briefmarkensammlung pfänden kann."