30-08-2013, 09:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2013, 10:03 von StrengGeheimerInformant.)
Guten Morgen,
Ibykus hat mit seiner Darstellung der Zusammenhänge lt. UVG recht. Aber dazu muss nicht ein Titel erstellt werden (was sie beim JA versuchen), sondern es reicht, wenn das JA Unterhaltsvorschuss gewährt. Diesen zahlt dann die Stadtkasse, ein Kreisverwaltungsreferat oder wer auch immer.
Damit laufen de facto Monat für Monat Schulden auf, auch ohne Titulierung oder Gerichtsbeschluss.
Und irgendwann will die Staatskasse die wieder sehen und setzt alle Hebel in Bewegung, dass Geld einzutreiben. Auslöser bei mir war, dass Ex in einen anderen Verwaltungsbezirk umgezogen ist.
Dann kann man entweder zahlen, iSv. Raten abstottern oder es geht vor Gericht. Und das kümmert sich dann schon um die Titulierung.
Bei mir war es so, dass ich eine Zeit lang arbeitslos war und nicht zahlen konnte. Somit sprang das Land und UVG ein. Später hatte ich wieder einen Job und musste alles zurück zahlen, obwohl ich für den genannten Zeitpunkt nicht zahlungsfähig war. Man wird also zum Schuldner gemacht, ob man will, kann oder nicht.
Ich kenne mittlerweile einige, die gar nicht mehr daran denken, arbeiten zu gehen, weil die erdrückenden Schulden durch den entstandenen Unterhaltsvorschuss eh nicht mehr abzahlbar wären.
Hoffe, das sorgt nicht wieder für schlaflose Nächte
SgI
PS: Und insofern ist das JA nach Gewährleistung lt. UVG auch raus - und es kommt zum Forderungsübergang (den Brief hat Desaster ja schon eingestellt). Damit ist das JA draußen und hat nichts zu fordern, wie z.B. Bewerbungsunterlagen. Das ist reine Schikane und sollte ignoriert werden. Denn im Falle von Nichtzahlenkönnen wegen Arbeitslosigkeit oder Berufunfähigkeit kümmern sich andere darum
Ibykus hat mit seiner Darstellung der Zusammenhänge lt. UVG recht. Aber dazu muss nicht ein Titel erstellt werden (was sie beim JA versuchen), sondern es reicht, wenn das JA Unterhaltsvorschuss gewährt. Diesen zahlt dann die Stadtkasse, ein Kreisverwaltungsreferat oder wer auch immer.
Damit laufen de facto Monat für Monat Schulden auf, auch ohne Titulierung oder Gerichtsbeschluss.
Und irgendwann will die Staatskasse die wieder sehen und setzt alle Hebel in Bewegung, dass Geld einzutreiben. Auslöser bei mir war, dass Ex in einen anderen Verwaltungsbezirk umgezogen ist.
Dann kann man entweder zahlen, iSv. Raten abstottern oder es geht vor Gericht. Und das kümmert sich dann schon um die Titulierung.
Bei mir war es so, dass ich eine Zeit lang arbeitslos war und nicht zahlen konnte. Somit sprang das Land und UVG ein. Später hatte ich wieder einen Job und musste alles zurück zahlen, obwohl ich für den genannten Zeitpunkt nicht zahlungsfähig war. Man wird also zum Schuldner gemacht, ob man will, kann oder nicht.
Ich kenne mittlerweile einige, die gar nicht mehr daran denken, arbeiten zu gehen, weil die erdrückenden Schulden durch den entstandenen Unterhaltsvorschuss eh nicht mehr abzahlbar wären.
Hoffe, das sorgt nicht wieder für schlaflose Nächte
SgI
PS: Und insofern ist das JA nach Gewährleistung lt. UVG auch raus - und es kommt zum Forderungsübergang (den Brief hat Desaster ja schon eingestellt). Damit ist das JA draußen und hat nichts zu fordern, wie z.B. Bewerbungsunterlagen. Das ist reine Schikane und sollte ignoriert werden. Denn im Falle von Nichtzahlenkönnen wegen Arbeitslosigkeit oder Berufunfähigkeit kümmern sich andere darum