30-08-2013, 06:13
Hallo Desaster,
ich habe Dein Problem noch nicht richtig verstanden und aus den "Antworten", die Du vorstehend erhalten hast, werde ich auch nicht schlau.
Vielleicht hilft das:
Die Unterhaltsvorschusskassen werden bei den Jugendämtern geführt.
Gläubiger des geleisteten Unterhaltsvorschuss ist aber das Bundesland, das wiederum durch die (Land-)kreise vollstrecken läßt.
Das dürfte/ wird im UnterhVorschGesetz (UVG) geregelt sein (mal durchblättern!).
Der ForderungsÜbergang erfordert keine Abtretungserklärung, sondern ist per Gesetz geregelt, eine sogen. cessio legis.
Wenn der Kreis also von Dir den von der Unterhaltsvorschusskasse geleisteten Unterhalt zurück verlangt, dann ist das rechtlich ok., soweit diese Forderung tituliert ist (wovon ich ausgehe).
ich habe Dein Problem noch nicht richtig verstanden und aus den "Antworten", die Du vorstehend erhalten hast, werde ich auch nicht schlau.
Vielleicht hilft das:
Die Unterhaltsvorschusskassen werden bei den Jugendämtern geführt.
Gläubiger des geleisteten Unterhaltsvorschuss ist aber das Bundesland, das wiederum durch die (Land-)kreise vollstrecken läßt.
Das dürfte/ wird im UnterhVorschGesetz (UVG) geregelt sein (mal durchblättern!).
Der ForderungsÜbergang erfordert keine Abtretungserklärung, sondern ist per Gesetz geregelt, eine sogen. cessio legis.
Wenn der Kreis also von Dir den von der Unterhaltsvorschusskasse geleisteten Unterhalt zurück verlangt, dann ist das rechtlich ok., soweit diese Forderung tituliert ist (wovon ich ausgehe).