01-09-2013, 12:19
(01-09-2013, 11:44)iglu schrieb:Zitat:Bei Zustellung durch einen einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass die Entscheidung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Kommen Kindschaftsrechts-Beschlüsse nicht i. d. R. mit Zustellungsurkunde?
Wer nicht taktet, wird getaktet...