31-08-2013, 20:18
(31-08-2013, 17:04)iglu schrieb: Tja, was die Zustellung betrifft wird eben im Allgemeinen ein dreitägiger Postweg angenommen.eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es so formuliert ist, dass es -jedenfalls von einem Abiturienten- verstanden werden könnte.
Ich vermute deswegen, dass weniger intellektuelle Unbeweglichkeit als mehr unbelehrbarer Starrsinn Ursache für diesen Unsinn ist.
Deinen Hinweis auf das SGG, auf dass Du Dich beziehst, könntest Du vielleicht noch belegen. So viele §§ hat es ja nicht.