21-08-2013, 15:23
das beantwortet aber nicht ihre Frage!
(und 322 ZPO bezieht sich -was die -materielle Rechtskraft angeht- meines Wissens nur auf den Streitgegenstand.
Jessy geht es um die formelle Rechtskraft: § 45 FamFG!
Werden nur Teile des Beschlusses angefochten, dann wird der Beschluss "im Übrigen" rechtskräftig.
Man sollte das nicht mit der Wirksamkeit von Beschlüssen verwechseln!
(und 322 ZPO bezieht sich -was die -materielle Rechtskraft angeht- meines Wissens nur auf den Streitgegenstand.
Jessy geht es um die formelle Rechtskraft: § 45 FamFG!
Werden nur Teile des Beschlusses angefochten, dann wird der Beschluss "im Übrigen" rechtskräftig.
Man sollte das nicht mit der Wirksamkeit von Beschlüssen verwechseln!