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Gewalttätige Ex-Freundin aus der Wohnung kriegen!
#17
Aha, das Mädel hat sich offensichtlich informiert. Ihre Ansage deckt sich mit dem, was damals die Polizisten in Frankfurt gemeint haben. Die meinten auch, dass ein mündlicher Vertrag zustandegekommen ist und ihr eine 3-monatige Frist einzuräumen wäre. Allerdings unterscheidet sich die Situation in einem wesentlichen Punkt von Deiner, diese "Dame" wohnte schon seit über 5 Jahren bei Ihm. Bei einer Wohndauer von ca. einem halben Jahr halte ich das Argument "Gewohnheitsrecht" schon reichlich für übertrieben. Ein ganz wesentlicher Punkt in Deinem Fall ist jedoch, dass sie für Dich eine Bedrohung darstellt vor der Du geschätzt werden musst. Geh am besten heute noch zur Polizeidienststelle in Deiner Nähe, dort können Sie Dir sagen wie man konkret vorgehen kann. Bitte gib Bescheid - mich würde interessieren, wie die Polizei das in einem solchen Fall im Saarland handhabt. Wenn Du sie kurzfristig vor die Tür setzen kannst, solltest Du es auch tun. Das sie erfrolgreich gegen Dich klagen wird, halte ich eher für unwahrscheinlich. Erstens muss sie das Geld und den Aufwand erstmal investieren und betreiben und zweitens sind ihre Erfolgsaussichten bei dem Sachverhalt nicht so hoch. Kann deine Ex nicht bei ihrer Familie oder bei Freunden unterkommen? Übrigens, falls sie bei Dir gemeldet ist kannst Du sie jederzeit beim Einwohnermeldeamt abmelden, dafür muss sie nicht anwesend sein.
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RE: Gewalttätige Ex-Freundin aus der Wohnung kriegen! - von TSV 1860 Muenchen - 07-08-2013, 10:49

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