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Allgemeine Hilfe zum Umgangsrecht, Unterhalt
#5
Hallo zusammen,

also bei mir wurde jetzt auch der Unterhalt von der zuständigen Beistandschaft festgelegt und ich soll doch einen Termin machen um das zu unterschreiben. Nun den errechneten Betrag werde ich wohl zahlen müssen meine Rechtsanwältin meinte nur mir bleibt eh nur der Selbstbehalt von 1000 Euro.

Ich habe zwei Kinder und kämpfe gerade auch noch aussergerichtlich um eine Umgangserweiterung. Sie sagt garnichts dazu und ich versuche nun bei einem bald anstehenden Termin zur Umgangserweiterung meine Kinder in gemeinsamer Sorge mehr als nur die drei Stunden die Woche zu sehen.

Nun das letzte Jahr war nicht sehr einfach und überschaubar ich bin nur froh das die Mutter jeden bisher festgelegten wenn auch dürftigen Umgang der vom Jugendamt geschlossen wurde ohne Probleme eingehalten wurde auch sagte ich der Mutter ich werde nicht bei Ihr betteln um die Kinder.

Meine Frage muss ich bei der Beistandschaft unterschreiben oder kann ich nur den Unterhalt der festgelegt wurde zahlen und gut ist. Ich habe einen guten Kontakt zu der Beistandschaft und dem Jugendamt und die wissen und äussern verständnis für meine Situation seit ich hier in das neue Bundesland umgezogen bin um meine Kinder zu sehen. Ich fange hier nochmal von ganz vorne an und so langsam habe ich auch wieder Boden unter den Füssen.

Es ist nicht so einfach aber durch die Arbeit bekomme ich auch langsam Kontakte hier was nicht so einfach ist.

Abgesehen vom Unterhalt - den die Mutter nie versucht hat einzuklagen - kommen wir als Eltern nicht auf einen gemeinsamen Nenner was die einfache Regelung des Umgangs angeht. Nun Sie hat sehr grosse Probleme mit dem Jugendamt zur Zeit das bei Ihr jetzt eine Anzeige wegen Kindswohlgefährdung wieder läuft und das bei Ihrem Sohn der schonmal mit bekannter Aktenlage für ein Jahr in Obhut war.

Leider habe ich hier nur ein kleines Appartment ich würde meine Kinder mit der Unterstützung des Jugendamtes gerne am Wochenende von Freitag bis Sonntag wöchentlich sehen.

Was bei dem Umgangserweiterungsgespräch beim Jugendamt herauskommt wird man dann sehen - aber auch Feiertage und Urlaubstage und Geburtstage sind nicht mal geregelt bisher. Meine Rechtsanwälting sagte nur das wenn das Jugendamt nicht auf meinen Vorschlag eingeht und dies auch schriftlich festlegt dann wird Sie den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht einklagen.

Hätte ich das nicht schon früher machen sollen - da ich merke die Mutter spielt auf Zeit damit die Kinder - die den Sachverhalt wohl noch nicht so genau mitbekommen haben mit 4 und 2 sich für die Mutter entscheiden die ja jeden sonstigen Kontakt bis auf vereinzelte anrufe einfach unterlässt. Wie gesagt ich hätte das Recht täglich nachzufragen bei den Kinder etc. und auch das Informationsrecht - so wie bei meinen Umgängen das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein - aber ich will das die Situation nicht eskaliert, weil die Mutter mit ALG II und enormen Ausgaben (Auto - drei Hunde) sowieso schon überfordert ist laut Jugendamt.

Sie will jetzt durch Rentenantrag mit 32 Jahren nie gearbeitet in Rente um aus dem ALG II Bezug zu fallen.

Auch ich erhalte kaum weitere wichtige Verhaltensinformationen vom Jugendamt oder einem Rechtsanwalt.
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Nachrichten in diesem Thema
[geteilt] betitelter Unterhalt - von Vaterherz101 - 10-08-2013, 00:19
RE: betitelter Unterhalt - von blue - 10-08-2013, 00:48
RE: betitelter Unterhalt - von Petrus - 10-08-2013, 13:48

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