15-08-2013, 21:46
ok - dann relativiere ich das ganze...:
1. antrag auf erweiterten umgang
2. antrag auf übernachtungen
3. antrag, daß das kind gehört wird
4. antrag auf verfahrenspflegering (wird möglw. eh vom FG bestellt)
kann dir zu 4 nur den tip geben: versuche den ersten termin bei dir, wenn das kind bei dir ist.
wenn du und ex zusammen bei vpfl. - nicht in den streit ziehen lassen - lass die ex sich ausbreiten etc. - dann unvermittelt fragen, um was es eigentlich bei ihr geht. ziel ist, daß der vpfl. in deine richtung tendiert, das ist 30 % der miete.
ko-kriterium f. sorgerecht oder abr ist m.e. immer noch, daß euer kind bei der ex lebt...ich würde dann lieber abwägen auf gem. sorgerecht und abr und erw. umgang!
bb
netlover (schau mal: www.afs-anwaelte.de)
1. antrag auf erweiterten umgang
2. antrag auf übernachtungen
3. antrag, daß das kind gehört wird
4. antrag auf verfahrenspflegering (wird möglw. eh vom FG bestellt)
kann dir zu 4 nur den tip geben: versuche den ersten termin bei dir, wenn das kind bei dir ist.
wenn du und ex zusammen bei vpfl. - nicht in den streit ziehen lassen - lass die ex sich ausbreiten etc. - dann unvermittelt fragen, um was es eigentlich bei ihr geht. ziel ist, daß der vpfl. in deine richtung tendiert, das ist 30 % der miete.
ko-kriterium f. sorgerecht oder abr ist m.e. immer noch, daß euer kind bei der ex lebt...ich würde dann lieber abwägen auf gem. sorgerecht und abr und erw. umgang!
bb
netlover (schau mal: www.afs-anwaelte.de)