23-07-2013, 17:32
Danke für die erste Antwort.
Hab da aber noch folgende Fragen. Provoziere ich mit der Titulierung auf nur 2 Jahre nicht ein Gerichtsverfahren?
Soll ich zum Notar gehen oder zum Jugendamt um den Titel beglaubigen zu lassen?
Gruß Empress
Hab da aber noch folgende Fragen. Provoziere ich mit der Titulierung auf nur 2 Jahre nicht ein Gerichtsverfahren?
Soll ich zum Notar gehen oder zum Jugendamt um den Titel beglaubigen zu lassen?
Gruß Empress