19-07-2013, 18:08
Das würde im Zweifel der Richter entscheiden. Theoretisch läuft alles so weiter. Häufig werden Ferien oder Urlaube sozusagen als außerhalb der Geschäftsgrundlage liegend bewertet, sodass ein Ordnungsgeldantrag wenig Chancen hat. Im Zweifel musst du eine einstweilige Anordnung bzgl. einer Urlaubs oder Ferienreglung erwirken oder du einigst dich entsprechend mit der Mutter. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber. Es klingt danach, als sei das nicht möglich.
Je nachdem ob der Urlaub schon begonnen hat und wie lange er andauert, würde ich mir unter Umständen auch die eA klemmen.
Je nachdem ob der Urlaub schon begonnen hat und wie lange er andauert, würde ich mir unter Umständen auch die eA klemmen.