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Beschwerde im Sorgerechtsverfahren
#47
Zusammenfassend:

@ Theo - Du hast schon Recht. Natürlich haben wir Fehler gemacht. Hinterher ist man immer schlauer als vorher. Ein großer Fehler war es ganz sicher, die eigenen Grenzen immer wieder und immer weiter hinauszuschieben, um doch noch eine gütliche Einigung mit der KM zu erreichen. Gebracht hat das nämlich nichts, im Gegenteil.
Betonen möchte ich aber nochmals, dass wir den Umgang nicht ausgesetzt und die Beschwerde nicht eingelegt haben, weil wir "bessere Rahmenbedingungen" für den Umgang schaffen wollten, sondern weil an dem Punkt "Wir wollen nicht bei dir übernachten, weil die Mama sagt, du tust uns dann weh." für den KV eine eindeutige emotionale Grenze erreicht war, auch im Sinne des Kindeswohles.

@ Skipper - Es geht sowohl um Sorge, als auch um Umgang. Nein, den Beschluss und die Beschwerde habe ich nicht eingestellt, das würde den Rahmen sprengen, weil es ohne die "Vorverfahren" unverständlich wäre und das ganze Zeug mittlerweile zwei Ordner füllt. Der Stand ist: Es gibt nicht mehr wirklich was zu "gewinnen".

@ wackelpudding - Du bringst es auf den Punkt. Außer dem KV interessiert niemanden, dass und ob er wichtig für seine Töchter ist. Auch wird einfach grenzenlose "Opferbereitschaft" des KV erwartet, die wir aber nicht mehr leisten können und inzwischen auch nicht mehr leisten wollen. Jede Kompromißbereitschaft hat uns bisher nur noch mehr "gekostet".

By the way: Es trudelte nun die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin ein.
Mit dem KV gab`s ein Telefont, mit der KM ein persönliches Gespräch. Ergebnis sind knapp drei Seiten Stellungnahme.

1. Meinung der Kinder (1/2 Seite):
- Der Vater (wird neuerdings beim Vornamen genannt) lügt, klaut und hält seine Versprechen nicht.
- Beide möchten dennoch weiterhin Kontakt, die Größere nicht mit Übernachtung, die Kleine evtl. schon.

2. Meinung der KM (1 1/2 Seiten):
- Sie habe absolut nichts gegen Umgang.
- Sie wolle nur ihre Privatsphäre schützen.
- Der KV wolle ihr und ihrer Familie Böses, während sie nur ihre Ruhe wolle und ja alles dafür tue.
- Alles müsse genau geregelt werden, sie könne sich überhaupt keine Verständigung mit dem KV direkt vorstellen.
- Viel erneutes Geblubber über die Beziehungszeit, die Zeit danach und was der KV angeblich alles gesagt & getan habe (darunter dermaßen dreiste Lügen, die auch nachweislich sind, dass es einem die Haare sträubt).

3. Meinung des KV (1/2 Seite - Wesentliches des Telefonates wurde übrigens ausgelassen, bzw. durch geschickte kleine Veränderungen von "Zitaten" und fragwürdige Zusammenfassung des Gesprochenen in ein ganz anderes Licht gerückt):
- Umgang unter den bisherigen Umstände sei kindeswohlabträglich.
- Die Kinder würden von der KM negativ beeinflusst.
- Er erwarte vom Gericht, der KM ihre Wohlverhaltenspflicht zu verdeutlichen, damit zukünftig reibungsloser Umgang stattfinden könne.
(- mehrfach wird wiederholt, dass der KV die KM zu diesem oder jenem verpflichtet sähe und erwarte dass das Gericht da "klare Ansagen" gegenüber der KM mache, wie sich zukünftig zu verhalten habe... die Wortwahl der VB legt hierbei nahe, der KV stelle überzogene Forderungen und wolle die KM nur gängeln und ihr Stress machen)

4. Fazit (1/2 Seite):
- gemeinsame Sorge unmöglich
- Mediation sinnlos
- Fraglich ob Umgang überhaupt kindeswohldienlich sei (!!!) wegen Spannung der Eltern; aber die Kinder wollen es so, daher sei das zu respektieren
- Telefonkontakte seien möglich, Videotelefonate nicht zu empfehlen
- Umgang, bzw. Übergabe sollte ohne Kontakt der Kindseltern stattfinden
- alle Modalitäten müssen genau geregelt werden (Nachholtermine bei Krankheit Kinder "Ja", bei sonstigen Gründen "Nein")
- Auskünfte über die Kinder seien nur in minimalem Umfang nötig
- Die Eltern müssen lernen das Kindswohl in den Mittelpunkt zu rücken, insbesondere der KV habe zukünftig die Privatsphäre der KM zu respektieren (Hallo?! Weil wir sie da bisher wo und inwiefern eingeschränkt/belästigt haben?!)


Der Tenor des Ganzen: Die Schilderungen der (Opfer-)KM, die sich ja soviel Mühe gebe und überhaupt nichts gegen den Umgang einzuwenden habe, werden recht deutlich als "Fakten" dargestellt, die Aussagen der Kinder überhaupt nicht hinterfragt, der KV wird mehr oder weniger direkt als streitsüchtiger (und lügender) Kontrollfreak dargestellt.

Gibt insofern eigentlich nicht mehr besonders viel zu tun & zu sagen, würde ich mal meinen - das ist jetzt die vierte oder fünfte Person (der Helferindustrie & Gerichtsbarkeit), welche die Aussagen der KM schlicht und unreflektiert als gegeben ansieht und alle Schuld beim bösen KV sieht. Kann mir nicht vorstellen, dass die drei Richter/innen des OLG da eine Ausnahme bilden werden.
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Beschwerde im Sorgerechtsverfahren - von Jessy - 18-07-2013, 13:35
RE: Beschwerde im Sorgerechtsverfahren - von Ibykus - 18-07-2013, 14:45
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