17-07-2013, 22:15
Also, habe ich das richtig verstanden?
- Sie hat die Beweispflicht. Ein blosser Vorwurf reicht nicht. Ist das kommende Kind ein "Beweis"?
- Da der GV schon länger zurückliegt, kann nichts nachgewiesen werden. Vor allem nicht ihre Lüge dass da etwas Ungewolltes geschah. Auch hier die Frage: ist das kommende Kind ein Beweis?
- mit niemandem reden außer einem Anwalt (wenn nicht Pflichtverteidiger).
- Schlussfolgerung: Ich werde (gerechterweise) nicht verurteilt.
- Sie hat die Beweispflicht. Ein blosser Vorwurf reicht nicht. Ist das kommende Kind ein "Beweis"?
- Da der GV schon länger zurückliegt, kann nichts nachgewiesen werden. Vor allem nicht ihre Lüge dass da etwas Ungewolltes geschah. Auch hier die Frage: ist das kommende Kind ein Beweis?
- mit niemandem reden außer einem Anwalt (wenn nicht Pflichtverteidiger).
- Schlussfolgerung: Ich werde (gerechterweise) nicht verurteilt.