17-07-2013, 17:36
(17-07-2013, 17:30)Nappo schrieb: Und keinen Kontakt zu dem armen Vergewaltigungsopfer !!! Wer weiß, was Der noch so alles einfällt !Richtig. Gespräche mit der Verleumderin können höchstens gegen einen verwendet werden.
Wenn überhaupt, dann nur mit Zeugen, und auch nur wegen der Wirkung auf diese Zeugen.