17-07-2013, 17:26
(17-07-2013, 17:18)beppo schrieb: Dass es gegen eine Frau nicht zu einer Verurteilung führt ist mir ja auch klar.Sie behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Das Gegenteil wird man ihr nie nicht beweisen können! So what?
Zitat:Aber dennoch sollte man nicht von vornherein darauf verzichten, diese Heinis zur Erledigung ihres Jobs aufzufordern.völlig richtig.
Aber mit 'ner genauso wenig substantiierten Anzeige?
Es gibt sicher effizientere Wege und Möglichkeiten.
Aber die sind ein wenig arbeitsintensiver und mühevoller.
Damit ist bei den meisten hier die Sache schon erledigt.