17-07-2013, 16:41
(17-07-2013, 16:05)Austriake schrieb: ..aber ein Normalbürger ist in so einem Fall zunächst mal staatsanwaltlichen Ermittlungen und der Strafverfolgung ausgesetzt.mir ist schon klar, Austriake, worauf du hinweisen willst.
Aber Ermittlungen wird's schon deswegen nicht geben, weil der Vorfall mehrere Monate zurück liegt und nur verfolgt und bewiesen werden kann, wenn der Beschuldigte gesteht.
Ich würde mir einen Spaß daraus machen und der "Verletzten" mitteilen, wenn sie so gerne vergewaltigt werden würde, solle sie sich an andere wenden und mich bitte verschonen.
Krösus schrieb:Selbstverständlich wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt.mein reden !