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Unterhalt bei Zweitausbildung
#1
Hallo zusammen.

Heute frage ich mal nicht für mich nach ( für diese Problematik ist meine Tochter noch zu jung ), sondern für meinen besten Spezi.

Spezi hat in den letzten Jahren Unterhalt gezahlt für seine mißratene Tochter ( jetzt 20 ) während ihrer schulischen Ausbildung zur bekleidungstechnischen Assistentin (btA), die sie jetzt im Juli 13 nach zweijähriger Ausbildung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat.

Tochter ist jetzt arbeitslos und möchte - wenn sie denn einen Studienplatz erhält - im Frühjahr 2014 ein FH-Studium zur Modedesignerin beginnen.

Angeblich hätte sie auch für das Studium einen Unterhaltsanspruch, weil auf die Erstausbildung aufbauend ?? Keine Ahnung ...

Spezi meint, das sie durchaus arbeiten könne; Tochter wird allerdings in der Zwischenzeit zu Hause rumhängen, obwohl sie durchaus arbeitsfähig ist,
auch für Hilfsjobs ...

Hat diese Faulenzerei der jungen Dame irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhalt während eines potenziellen Studiums und muß er überhaupt löhnen, da es sich doch um eine anerkannte und abgeschlossene, wenn auch kaum verwertbare Erstausbildung handelt?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Das kann vom Richter so und so entschieden werden, nach Lage des Einzelfalls (stell dir dazu ein irres Kichern im Hintergrund vor). Entscheiden für einen kräftigen Schluck aus der Unterhaltspulle ist meiner Erfahrung nach für den Richter, ob die Konstellation stimmt: Bei Papi ist was zu holen, bei Mutti (offiziell) nichts. Das wird natürlich nicht offen so begründet.
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#3
(04-07-2013, 10:51)ArJa schrieb: Angeblich hätte sie auch für das Studium einen Unterhaltsanspruch, weil auf die Erstausbildung aufbauend ?? Keine Ahnung ...

Hab mal für Dich gegoogelt. Scheint so, als müsste er das Studium tatsächlich bezahlen:

http://www.scheidung-online.de/ku_wann3.htm
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#4
Danke für den Hinweis.

Wenn er denn zahlen muss, ist ja auch Muddi mit dran ( sofern das Studium weiter weg stattfindet ). Dazu käme ja auch noch das Kindergeld, das in Abzug vom Bedarf zu bringen ist.

Wie sieht das eigentlich mit - darlehensweisem - BaföG aus ? Ist Unterhalt der Eltern da eigentlich vorrangig ?

Gruß
ArJa
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#5
http://de.wikipedia.org/wiki/Bafög#Einko...und_Eltern
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#6
(04-07-2013, 10:51)ArJa schrieb: Spezi hat in den letzten Jahren Unterhalt gezahlt für seine mißratene Tochter ( jetzt 20 ) während ihrer schulischen Ausbildung zur bekleidungstechnischen Assistentin (btA), die sie jetzt im Juli 13 nach zweijähriger Ausbildung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat.

Wie war der bisherige Weg?

1. Realschule und dann BTA

oder

2. Abitur und dann BTA?

Wenn 1., dann hat Dein Spezi gewonnen: Realschule begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Studium. Die Ausbildung zur BTA ist dann die eigentliche Berufsausbildung. Das Fräulein hätte jetzt das Recht, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.

Wenn 2., dann hat er wahrscheinlich verloren, da das Abitur i.d.R. ein Studium zum Ziel hat.

Simon II
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#7
Realschule und BTA ... Habe Spezi informiert ... hat sich gefreut .... wird es
jetzt auf Klage der mißratenen Tochter ankommen lassen .. egal - er hat eh keinen Kontakt mehr .... ichr richte Euch seinen Dank für die Infos aus ...

Gruß
ArJa
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