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Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten
#23
(05-07-2013, 11:11)Gekko schrieb: Aber der Oberhammer kommt noch......

In meinem aktuellen UH-Verfahren (ist hier ja auch eingestellt) schreibt Gegenanwältin an AG:

In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner ein weiteres Kind lieber zur Adoption freigegeben hat, als sich darum zu kümmern und vor allem dafür zu bezahlen.
Es ist bei weitem eine bequemere Lösung, all die Jahre etwas Unterhalt zu bezahlen, als die Verpflichtung und Sorge für sein Kind zu übernehmen.

Mir zieht´s gleich meine Schuhe aus, wenn ich sowas höre.
Aus meiner Sicht ist das für einen betroffenen Vater schon eine sadistische Form seelischer Grausamkeit der Anwältin. Aber was tun gegen solche Tatsachenverdrehungen ? Wenn dann ein Vater solche geschriebene falsche Behauptungen dann nicht schriftlich widerlegt, dann gilt das falsch behauptete auch noch unterschwellig.

Im Zusammenhang mit meiner gestohlenen Vater-Sohn Beziehung fallen mir auf Anhieb zwei solche Schizophrenitäten ein: das Jugendamt stemmte sich mit aller Macht gegen einen Umgang meines Sohnes mit mir, als ich 1997 den Umgang bei Gericht beantragte, was auch dazu führte, dass ich das Kind nicht mehr sah.

Ca. 2002 hieß es dann in einen Schreiben des Jugendamtes plötzlich wörtlich: "es bestehe seit 1.7.1998 ein Recht des Vater`s auf Umgang und ihm (dem Beistand) sei nicht aufgefallen, dass ich davon Gebrauch gemacht hätte".
(1997 Umgangsrechtsverfahren mit Gutachterin, zwei Anwälten, Jugendamt und einen Familienrichter, der eigentlich Staatsanwalt war und nur eine zeit lang den Job dort übernommen hatte).

Letztes Jahr wurde dann ein Urteil rechtskräftig, in dem ich wg. Unterhaltspflichtverletzung verurteilt wurde, obwohl ich in Höhe des Sozialhilfesatzes Unterhalt leistete. (Die Mutter lebt seit Geburt des Kindes fast ausschließlich von öffentlichen Mitteln, trotz Beruf Krankenschwester, daher hätten sich höhere Unterhaltszahlungen meinerseits für sie nicht ausgewirkt (wg. der Bedarfsgemeinschaft)).

Die als Zeugin befragte Mutter log zuerst auf die Frage, ob ich mich um mein Kind kümmern wollte, berichtigte jedoch nach eindringlicher Befragung die Falschaussage. Für alle Anwesenden war der Versuch der Mutter zu lügen eindeutig zu erkennen.

Im Urteil schrieb dann der Richter rein, dass aufgrund der glaubwürdigen Aussagen der Kindsmutter davon ausgegangen werden müsse, dass ich mich nicht um mein Kind hätte kümmern wollen (sinngemäß).

Ich glaube, dass Außenstehende, die so etwas nicht selbst erlebt haben, solche Sachen nicht recht glauben können.
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RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von Ibykus - 04-07-2013, 00:36
RE: Todesfall des alleinig Sorgeberechtigten - von blue - 04-07-2013, 00:22
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