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Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder
#4
Ihr zäumt das Pferd ein bisschen von hinten auf. Wenn Umgang ist, ist Umgang, Basta (wie Ibykus sagen würde). Aktivitäten, Einladungen, Veranstaltungen etc. sind zunächst einmal irrelevant bzw. vor Festlegung eines Umgangsmodus´ anzuzeigen.

Ich persönlich handhabe das so: wenn die Mutter mir aus der Sicht des Kindes die Notwendigkeit einer Verschiebung von Umgang plausibel machen kann, stelle ich mich da auch nicht quer, das betrifft insbesondere Krankheit etc. Sobald ich merke, dass es um die Befindlichkeiten der Mutter geht, blocke ich das ab.

Grundsätzlich gibt es auch einen gewissen Kulanzrahmen, aber das trifft auf eure Konstellation, bedingt durch die räumliche Entfernung und den organisatorischen Aufwand nicht wirklich zu.
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RE: Auskunftsklage über die persönlichen Verhältnisse der Kinder - von iglu - 23-06-2013, 18:05

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