25-06-2013, 14:47
In Ergänzung zu @iglu
Vor einer Vollstreckungsabwehrklage sollte man sehen, ob das Rechtsmittel der "Erinnerung" ausreicht - bereits das Vollstreckungsgericht kann einer offensichtlichen Doppelpfändung oder hinsichtlich dem Teil, für den bereits Erfüllung eingetreten ist, abhelfen.
Vor einer Vollstreckungsabwehrklage sollte man sehen, ob das Rechtsmittel der "Erinnerung" ausreicht - bereits das Vollstreckungsgericht kann einer offensichtlichen Doppelpfändung oder hinsichtlich dem Teil, für den bereits Erfüllung eingetreten ist, abhelfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #