16-06-2013, 10:33
Naja, grundsätzlich gibt es ja auch noch 850l ZPO.
Was die 530€ Unterhaltszahlung betrifft, gibt es mehrere Möglichkeiten. An deiner Stelle würde ich es mit einem Vollstreckungsabwehrantrag mit der Einrede der Sittenwidrigkeit versuchen. Deine Ex kann ja nicht ihren eigenen Kindern Mittel zur Deckung des laufenden Unterhalts wegpfänden. Das verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Befrag mal deinen Anwalt dazu.
Das hätte auch den Charme, dass deine Ex dann wahrscheinlich mehr Kosten als Nutzen hat.
Nachtrag: Das Kind aus der anderen Beziehung kann seinen Unterhaltsanspruch im Wege der Drittwiderspruchsklage schützen.
Wenn man das zu den 530€ addiert, dürfte eigentlich kaum etwas pfändbares übrig bleiben.
Was die 530€ Unterhaltszahlung betrifft, gibt es mehrere Möglichkeiten. An deiner Stelle würde ich es mit einem Vollstreckungsabwehrantrag mit der Einrede der Sittenwidrigkeit versuchen. Deine Ex kann ja nicht ihren eigenen Kindern Mittel zur Deckung des laufenden Unterhalts wegpfänden. Das verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Befrag mal deinen Anwalt dazu.
Das hätte auch den Charme, dass deine Ex dann wahrscheinlich mehr Kosten als Nutzen hat.
Nachtrag: Das Kind aus der anderen Beziehung kann seinen Unterhaltsanspruch im Wege der Drittwiderspruchsklage schützen.
Wenn man das zu den 530€ addiert, dürfte eigentlich kaum etwas pfändbares übrig bleiben.