22-06-2013, 21:13
Bereits die Beistandschaft würde ich als nicht vertretungsberechtigt ablehnen. §1713 BGB, Antragsberechtigte: "...kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet."
Wenn hälftige Betreuung dafür ausreichen soll, dann kannst du auch einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dann können zwei Beistände miteinander streiten :-)
Ist aber nicht mehr ontopic. Mach doch einen eignen Thread mit deinem Fall und den damit verbundenen Ereignissen auf.
Wenn hälftige Betreuung dafür ausreichen soll, dann kannst du auch einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dann können zwei Beistände miteinander streiten :-)
Ist aber nicht mehr ontopic. Mach doch einen eignen Thread mit deinem Fall und den damit verbundenen Ereignissen auf.