20-06-2013, 19:26
(20-06-2013, 16:27)c schrieb: hätte dieser im Urteil betroffen Vater nicht im laufenden Gerichtsverfahren anbieten können / sollen, die bisherige fast paritätische Betreuung, inkl. Kleiderkauf und Einspringen bei Krankheit etc. pipapo, so zu erweitern, dass sie eben ganz paritätisch ist?anbieten kannst Du natürlich alles, was Deiner Meinung nach zu regeln dem Kindeswohl dienlich wäre.
... hilfsweise wird beantragt, die finanziellen Angelegenheiten zwischen den Eltern so zu regeln, dass diese einem Doppelresidenzmodell entsprechen.
Dem wird der Antragsgegner entweder zustimmen - dann spielt das Gericht den Vermittler (vermutlich aber nicht das OLG, dass sich ja nur mit dem Beschwerdevorbringen zu beschäftigen hat). Oder der Antragsgegner wird beantragen, Deinen Antrag zurückzuweisen, weil ... er (sie!) sich ggf übervorteilt fühlt, wenn der Antragsteller sich auf seinen Dienstplan beruft und bspw. das notwendig werdende Einspringen der KM nicht honorieren wil).
Das ist ja der Grund, weshalb die deutschen Familiengerichte Wechselmodelle nur bei Übereinstimmung zw den Eltern "gewähren".