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OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#14
(17-06-2013, 20:51)Chris Schömbs schrieb: Als Polizist im einfachen Tagesdienst/Innendienst dürfte das angesprochene, doppelte Netto der Kindesmutter locker zu erreichen sein?

Soweit die Theorie..... Sleepy

Nein, keine Theorie, das wurde genau geprüft - lies das Urteil: "Der Antragsgegner verfügt unstreitig über bereinigte Einkünfte in Höhe von monatlich 2375 €." - wahrscheinlich A9 mit den üblichen Zulagen, so wie viele Polizisten. Die Mutter hat ihr Einkommen auch genannt, das Gericht sagt dazu "nicht bedeutend mehr als der Antragsgegner" (bedeutend im Sinne des Unterhaltsrechts). Als Lehrerin in Hessen, die ein Kind mit in die Schule nehmen kann, ist sie Grundschullehrerin und wird nach A12 besoldet. Da liegt sie bei brutto 3000 bis 3300. Ihr Netto kannst du über einen Gehaltsrechner abschätzen, Steuerklasse 1 oder 2. Das Doppelte von 2375 ist es ganz sicher nicht.
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RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32
RE: OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell - von p__ - 17-06-2013, 21:04

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