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OLG FFM v. 6.3.2013 Barunterhalt geht vor elternvereinbartem Wechselmodell
#4
Nach der Lektüre komme ich zu der Auffassung, dass es sich um das mir unter gekommene, bisher schlimmste Urteil des Jahres handelt. Besonders auch weil die Eltern beide Staatsbeamte mit sicheren Bezügen und garantierten Arbeitsplätzen sind (im Gegensatz zu vielen anderen Eltern).

Hier als Ganzes: http://openjur.de/u/623482.html

Das Urteil ist ein Frontalangriff auf die Elternautonomie. Jede einvernehmliche Vereinbarung der Eltern (hier notariell) wird durch die Anwendung der vollständig pervertierten Logik der DDTab und Hineinfuhrwerken von beliebigen (jugendamtsnahen) Instituten ausgehebelt. D.h. alles, was die Eltern vereinbaren wird zugunsten der Herstellung eines Zahlungs- und eines Betreuungselternteils (praktischerweise die Mutti) aufgebohrt.

Verlieren wird der Elternteil mit dem belastenderen Beruf. Ein Vater mit einem anstrengenderen, gefährlichen und schichtdienstbelasteten Beruf (hier Polizist) wird immer verlieren gegen den Elternteil der mit Regelarbeitszeiten in Innenräumen tätig ist (und hier als Lehrerin auch noch viele Ferien hat). Das kommt hier besonders drastisch zum Ausdruck, weil beide als Beamte ungefähr ähnlich viel verdienen. Gerade Lehrerin dürfte eh der Beruf sein mit den meisten familienbezogen Vorteilen udn familienrechtlichen Trümpfen, den es überhaupt gibt.

Umgangsaufwand ist Privatvergüngen des Umgangselternteils und mit dem 400-Euro Schritt der Tabellenstufen weitgehend abgegolten. Mit diesem Winkelzug kann die zunehmend fratzenhaftige Unlogik der DüssTab gerettet werden. Alle Nachteile des Barunterhalts beim Vater - alle Vorteile des Nettoeinkommens KU und der steuerfreien Betreuungsleistung (die zunehmend aus Steuermitteln extra durch Kita, Horts, etc finanziert wird) bei der Mutti.

Das Urteil ist ein Frontalangriff auf die Gleichberechtigung und eine partnerschaftliche, paritätische Kindererziehung und -betreuung.Wer das wirklich durchdenkt, sagt sich: OK, dann nur Sonntagspapa - laßt die Frauen komplett alleinerziehen. Man erpresst die Väter gnadenlos mit ihrer Liebe zu den Kindern.

Mit der Zulassung der Beschwerde kann nun der BGH diesem Unsinn zur Allgemeinverbindlichkeit verhelfen.

Das Urteil ist eine Absage an die angebliche Forderung nach Beteiligung der Väter an der Kindererziehung. Wer das als Kindeswohl bezeichnet, muss den schwrst denkbaren Deffekt am Vernunftorgan haben. Aber es geht den Juristen vorallem um die Rettung ihre abgrundteif unzeitgemäßen Tabelle.

Ehrlich, ich könnte Knochen kotzen...Angry
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von sorglos - 15-06-2013, 14:14
RE: OLG Frankfurt v. 06.03.2013 - 2 UF 394/12 - von blue - 15-06-2013, 16:32

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