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BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften
#14
Moin.
Ob eine Mutter oder ein Vater im Hinblick auf den Mittelzufluß zu mehr oder weniger Umgang/Betreuung neigt, das hängt mE davon ab, ob die Mittel bedarfdeckend sind.

Ist der tatsächliche Bedarf eines Kindes höher als der Mittelzufluß, dann wird stärker die Tendenz bestehen, das Kind abzugeben.
Übersteigt der Mittelzufluß, läßt sich mit Anwesenheit/Betreuung des Kindes Geld verdienen, dann wird die 'betreuende' Mutter das Kind nicht abgeben, den Umgang eher einschränken wollen.

Mit etwas Überlegung und Geld könnte ein Vater die mütterlichen Umgangsmotive steuern - umgekehrt auch.

Die Frage ist aber, ob sich das Kind als betriebswirtschaftlicher Faktor gegen das strenge Umgangsrecht durchsetzen kann.
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RE: BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 11:04
Bedarf und Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 16:12

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