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Für Kinder: Kindergeld, Steuerfreibetrag oder Grundsicherung?
#1
Im Bundestagswahlkampf kommen verscheidene Konzepte zur Diskussion, wie Kinder berücksichtigt oder gefördert werden sollen. Um Kinder gehts nur teilweise, viel auch um maue Staatskassen und ideologische Familienvorstellungen.

Es besteht Gefahr, dass alle Parteien am Kindergeld rumdrehen.

Bekanntlich will ja die SPD das Kindergeld angeblich an die Einkommen koppeln. Dass "Niedrigverdiener mehr erhalten sollen" ist nur bla, bla. Faktisch sollen alleinerziehende Frauen mehr erhalten. Das steht auch unverhohlen im Programm:
Zitat:Welche Vorteile hat das neue Kindergeld?
....
Profitieren sollen vor allem Alleinerziehende.
...
Aus diesem Grund flankieren die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Mindestlohn mit dem neuen Kindergeld, damit Familien ohne ergänzende Sozialleistung ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
http://www.spdfraktion.de/themen/neues-k...echtigkeit
Das heißt im Klartext: höheres Kindergeld bei den Muttis bündeln, die Minderungswirkung auf den Kindesunterhalt minimieren.

Zitat:Viele Familien aus verdeckter Armut befreien oder sie unabhängig von der Aufstockung durch das Arbeitslosengeld II (ALG II) machen.
"Viele" Familien sind eben nur eine Schnittmenge aus "Alle" Familien. D.h. die Sozis befreien die AE-Muttis von den HartzIV-Schikanen und zwingen die Unterhaltspflichtigen (Väter) in die Aufstockung.

Nun kommt auch die CDU mit Hr. Schäuble mit einer Idee um die Ecke:
Zitat:"Wir wollen aber die Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht weiter stärken." Deshalb plädiere er dafür, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting zu erweitern. Eine Möglichkeit wäre, Kindern einen gleich hohen steuerlichen Freibetrag zu geben wie Erwachsenen, sagte der CDU-Politiker."
http://de.reuters.com/article/domesticNe...0K20130526
Das bedeutet eine Steuerreduktion für Gutverdiener die (noch) zusammenleben. Also über 62.000 € Jahreseinkommen.
Im Klartext für alle anderen: Der Mindestunterhalt steigt exorbitant, weil er an den Freibetrag gekoppelt ist.

Die CSU kann man gleich knicken:
Zitat:Seehofer sagte dem «Spiegel», die CSU wolle Familien mit Kindern und vor allem Alleinerziehende künftig mehr unterstützen. «Deshalb plant die CSU, die Steuerfreibeträge bei Alleinerziehenden und den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen.»
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/inf...ehung.html

Die Grünen haben dagegen schon länger eine Kindergrundsicherung im Bauchladen:
Zitat:Die grüne Antwort ... muss daher Individualbesteuerung plus Kindergrundsicherung lauten. Die Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich hoch ist, ist keine zusätzliche Sozialleistung. Vielmehr fasst sie bestehende Steuerfreibeträge für Kinder, Kindergeld und Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammen.
http://www.gruene-nrw.de/details/nachric...tting.html
http://www.gruene.de/uploads/tx_rsmproposals/188.pdf

Bei der FDP finde ich gerade nichts - nehme an die wollen nur Steuerfreibeträge.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Vielen Dank für die erneute Bestätigung der Unwählbarkeit der Bundestagsparteien.

Am teuersten käme uns nach dieser Aufstellung sicher die SPD.

Bei der CDU kann ich deiner Annahme, dass sich der KU für ein Kind zukünftig an der Summe der Freibeträge aller Kinder orientiert, nicht folgen, das absolut unlogisch wäre.
Andererseits kann man das auch gerade deswegen nicht ausschließen.

Wenn man Herrn Seehofer ernst nehmen könnte, gingen seine Geschenke tatsächlich nicht zulasten der Väter sondern der Steuerzahler aber das liegt vermutlich nur daran, dass ihm das noch keiner erklärt hat.

Bei den Grünen könnte das tatsächlich zu einer Entlastung von Vätern führen.
Aber natürlich nur, wenn man denen das glaubt, was hier wohl keiner tut.

Bei der FDP beredtes Schweigen, was wohl darauf zurück zu führen ist, dass die FDP nicht damit rechnet, überhaupt noch gefragt zu werden und ansonsten die Meinung vom Frauchen am oberen Ende der Leine zu übernehmen und wiederzugeben..
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#3
(26-05-2013, 15:08)beppo schrieb: Bei der CDU kann ich deiner Annahme, dass sich der KU für ein Kind zukünftig an der Summe der Freibeträge aller Kinder orientiert, nicht folgen, das absolut unlogisch wäre.

Wieso?
Der steuerliche Freibetrag für einen Erwachsenen = 8004€ (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG), der für ein Kind derzeit = 3864 € = doppelter Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG.
In zusammenlebender Familie werden alle Freibeträge zusammengerechnet und das bleibt Steuerfrei.

Zitat:Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html

Wenn nun nach Schäubles Vorschlag das steuerfreie sächliche Existenzminimum von 3864 auf 8004 steigen würde, würde dies automatisch den Mindestunterhalt nach oben jazzen.

Bereits mit der beschlossenen Steigerung auf des Grundfreibetrages auf 8130€ im Jahr 2014 ist mit Unterhaltserhöhung zu rechnen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Oh Prima! Bei diesem Spiel Selbstbehalt rauf = Unterhalt noch raufer, zieht meine Unterhaltsabänderungsklage ja wohl noch ein paar Dekaden hin. Bist die Mangelfälle endlich ganz abgeschafft werden.
Welchen Betrag für die Stufe 1 der DDT für ein vierjähriges Kind müsste man
dann also Worst Case bei dieser Erhöhung der Grundfreibeträge ansetzen?
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#5
Ok, wenn man das so verstehen will hättest du natürlich, theoretisch recht, nur hat die reine Erhöhung der Kinderfreibeträge nichts mit einem Familiensplitting zu tun.

Naja und nicht mal der CDU traue ich eine Erhöhung der KU-Sätze um mehr als das doppelte auf einmal zu.
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#6
Es wird untermauert was sich abzeichnete. Wählbar sind diese Haufen nicht mehr. Auch weitere Kommentare über die Hintergründe erledigen sich. Die Zeit zum Tippeln ist dafür zu schade. Außerdem geht es mal wieder um alles Andere - aber lange nicht um die Kinder.
Völlig losgelöst von den Problemen der Väter, sehe ich das Problem Kindergeld schon seit Langem. Im Grunde ist Kindergeld nichts Anderes (und die jeweiligen Erhöhungen) um sich Wählerstimmen Grenzdebiler ein zu kaufen, von Denen es in D jede Menge gibt. Das Kindergeld wird benutzt, um es in irgendwelchen nutzlosen Vesicherungen zu verpulvern oder um die Rate für das nächste teure Auto zu sichern. Aber nicht für die Kinder. Solche Art Finanzspritzen gehen am eigentlich Thema (Kinder) vorbei und sollen es wohl auch. Wenn der Staat tatsächlich was für Kinder tun wollte, gäbe es viele Möglichkeiten, ohne an der ohnehin schon kruden und nicht mehr zu durchschauenden Steuergesetzgebung herum zu schrauben :
1. Streichung des Kindergeldes auf 0
2. Hälftige MwSt auf alle Kinderartikel und Kleidergößen bis 192
3. Streichung der MwSt auf alle Babyartikel, wie z.B. Windeln
4. Der Staat trägt wieder Verantwortung für Grundbedürfnisse der Bevölkerung. Heißt in diesem Zusammenhang: Grundsätzlich kostenfreie Kindergärten und Krippen
5. Lernmittelfreiheit / Keine Kosten mehr für Schulbücher.
Die Reihe ließe sich fortsetzen. So wäre einem Gestaltungsmißbrauch des Kindergeldes der Riegel vorgeschoben. Aber was wohl plötzlich die Mammis dazu sagen würden, wenn sie nun das Nagelstudio (bei diesem Namen muß ich immer grinsen), nicht mehr vom ach so geliebten Kindergeld bezahlen könnten?
Was den Kndesunterhalt angeht, wäre eine Überprüfung auch realativ einfach. Wenn Väter der alljährlichen Auskunftspflicht über ihre Einkünfte unterliegen, würden demgegenüber Mütter der gleichzeitigen Auskunftspflicht unterliegen, per Quittung nach zu weisen, wofür das Geld des Kindes (!) ausgegen wurde. Differenzen sind auf ein Sparbuch des Kindes zu überweisen.
Oh da schreit aber die holde Weiblichkeit auf!
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#7
(26-05-2013, 19:39)Nappo schrieb: Was den Kndesunterhalt angeht, wäre eine Überprüfung auch realativ einfach. Wenn Väter der alljährlichen Auskunftspflicht über ihre Einkünfte unterliegen, würden demgegenüber Mütter der gleichzeitigen Auskunftspflicht unterliegen, per Quittung nach zu weisen, wofür das Geld des Kindes (!) ausgegen wurde. Differenzen sind auf ein Sparbuch des Kindes zu überweisen.
Oh da schreit aber die holde Weiblichkeit auf!

Im Prinzip ist das auch nichts anderes, was ein gesetzlicher
Betreuer für seinen Schützling tun muß. Der muß auch jährlich dem Betreuungsgericht Auskunft geben, wofür er das Geld des Betreuten auf den Kopf gehauen hat. Dafür muß er einen Rechenschaftsbericht und eine Rechnungslegung, ggf. mit Belegen, dem Gericht vorlegen.
Für die Bearbeitung dieser Formulare bekommt er aber immerhin noch eine kleine Aufwandspauschale.

Aber wäre das nicht auch ein weiterer staatlicher Eingriff in die
Familienautonomie? Aber ich glaube des ist jetzt sowieso Off Topic.
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#8
(26-05-2013, 19:39)Nappo schrieb: 1. Streichung des Kindergeldes auf 0
....
So wäre einem Gestaltungsmißbrauch des Kindergeldes der Riegel vorgeschoben.
Die Streichung wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Das Kindergeld ist eine vorweggenommene Steuererstattung auf das Existenzminumum des Kindes.

Wie Sozialrichter Borchert aus Darmstadt es auch mehrfach bezeichnete: "Rückgabe von Diebesgut".

Die Ursache für den von dir monierten Gestaltungsmißbrauch liegt darin, dass das Kindergeld nur an einen ausgezahlt wird - nach Trennung nur an die kinderbesitzende Person - meistens die Mutti.

Der m.M. richtige Ansatz wäre: Kindergeld hälftig an die Eltern auszahlen, unabhängig von der Lebensform. Das selbe könnte auch bei Freibetrags- oder Grundsicherungskozepten geschehen.
So rum, würde es viele dieser Nebenwirkungen verändern.

(Aber nachdem nun Diskriminierungs-Ministerin Brigitte Zypries und Alleinerziehenden-Promotorin Manuala Schwesig ins Wahlteam von Steinbrück geholt wurden, bekommt die Anti-Männerpolitik der SPD auch die passenden Gesichter..... Angry
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...am-zypries )
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
(27-05-2013, 15:59)sorglos schrieb: Der m.M. richtige Ansatz wäre: Kindergeld hälftig an die Eltern auszahlen, unabhängig von der Lebensform. Das selbe könnte auch bei Freibetrags- oder Grundsicherungskozepten geschehen.
So rum, würde es viele dieser Nebenwirkungen verändern.

Das Kindergeld wird bereits hälftig ausgezahlt. Deine Hälfte aber direkt an die Mutter geleitet, das wenn es nicht so wäre von dir über mehr Unterhalt überwiesen werden müsste. Der Kinderfreibetrag steht dir ebenfalls hälftig zu. Deshalb verstehe ich nicht was sich da ändern sollte.

Egal was sich ändert, es wird immer zu unseren Lasten sein.

Meine Meinung habe ich schon mal gepostet. Grundsicherung von 400-500,- je Kind. Dann darf auch Ehesplitting wegfallen. Alle hätten was davon. Die Alleinerziehenden Opfer haben 500 je kind und die Unterhaltsopfer würden, selbst wenn es hälftig angerechnet würde, oft sogar bis auf 0 Entlastet werden.

Wenn ich mir vorstelle um wieviel das BSP steigen würde, wenn 2 Mio. Väter wieder einen Anreiz hätten offiziell Geld zu verdienen oder nicht mehr systematisch krank gemacht werden würden. Das keine der besch.... Parteien auf die Idee kommt diese Stimmen zu fangen geht mir auch nicht in den Kopf.
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#10
@MoD, genauso ist es.
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#11
@MoD
Dass es angerechnet wird ist mir bekannt. Die jetzige Auszahlungsfrom ist ein Mechanismus zur Ausgrenzung von Zahlungselternteilen gegenüber Betreuungelternteilen. Ich will aber die konkrete hälftige Auszahlung an jeden Elternteil. Solange die Eltern keine übereinstimmende Erklärung abgeben, wird es hälftig ausgezahlt.

Es wird so oft gefragt "Haben Sie einen Kindergeldbescheid?" Und den soll jeder Elternteil haben, (= wer Eltern ist, ist Familie) damit er sich und seine Kinder als Familie ausweisen kann und nicht von allen möglichen Familienförderungen ausgeschlosen wird.

Gerade bei einer Kindergrundsicherung, die ich auch befürworte, hätte das positive Effekte.
Beim Effekt für die Leistungswilligkeit stimme ich dir völlig zu.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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