24-05-2013, 20:39
Ok, die Restschuld habe ich übersehen.
Dann habt ihr jetzt nach Abzug der Schulden ein gemeinsames Vermögen von 89.000.
Davon gehören dann 60.000,- ihm und 10.000,- dir.
Bleiben also 19.000,-.
Wenn einer dem anderen das ausgleich müsste, wären das 9.500,-
Also von demjenigen, der das Haus mitnimmt an den anderen.
Alles immer unter dem Vorbehalt, dass es nicht noch andere Faktoren gibt und sich das Ganze im Rechtsstreit nicht vollständig in die Taschen der Anwälte verflüchtigt.
Dann habt ihr jetzt nach Abzug der Schulden ein gemeinsames Vermögen von 89.000.
Davon gehören dann 60.000,- ihm und 10.000,- dir.
Bleiben also 19.000,-.
Wenn einer dem anderen das ausgleich müsste, wären das 9.500,-
Also von demjenigen, der das Haus mitnimmt an den anderen.
Alles immer unter dem Vorbehalt, dass es nicht noch andere Faktoren gibt und sich das Ganze im Rechtsstreit nicht vollständig in die Taschen der Anwälte verflüchtigt.