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Unterhalt Volljährige
#2
Hallo Biker.

Da der Titel befristet ist, musst du gar nichts machen und kannst den Unterhalt einfach einstellen.

Wenn dein Kind weiterhin Unterhalt möchte, muss es selbst aktiv werden und beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.
Daraus wird dann die Unterhaltshöhe und Quote errechnet.

Geht dein Kind noch zur Schule?
Wie ist euer Verhältnis?
Habt ihr noch Kontakt?

Bei der Mutter wird der Wohnvorteil mit angerechnet.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt Volljährige - von Biker - 20-05-2013, 07:54
RE: Unterhalt Volljährige - von beppo - 20-05-2013, 08:05
RE: Unterhalt Volljährige - von p__ - 20-05-2013, 10:08
RE: Unterhalt Volljährige - von Biker - 20-05-2013, 12:39
RE: Unterhalt Volljährige - von p__ - 20-05-2013, 14:35
RE: Unterhalt Volljährige - von cannibalized - 04-06-2013, 09:36
RE: Unterhalt Volljährige - von Biker - 06-06-2013, 16:53

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