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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
@Jessy

Gerichtsverfahren kosten zum Beispiel sehr viel Geld. Das dürfte auch einer der Hauptgründe sein, warum meine Ex in Kindschaftssachen auf einmal so kooperativ ist. Sie muss ihre Verfahren jetzt selbst zahlen.Wink

Aber gut, Konstellationen sind unterschiedlich.
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@ iglu - Wenn man permanent VKH bekommt, kosten sie ned wirklich was, oder...?!
Irgendwo scheint die KM aber der Schuh "Geld" doch zu drücken, immerhin erzählt seine Tochter Nummer 1 heute meinem Mann, "die Mama und der Papa sagen, du nimmst uns immer Geld weg."

Ich hoffe und bete, dass wir den ganzen Krempel bis Jahresende ad acta legen können...
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Außer man verliert. Und ich hoffe das ich das jetzt zweimal erleben darf Smile
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Gegen VKH kann man auch argumentieren. Irgendwo in den FAQ steht auch, dass es eine gute Idee ist die Ex ins Zivilrecht zu ziehen. Schadenersatz, immaterieller Schadenersatz etc. In den FAQ steht auch der Literaturhinweis auf "Die Kunst des Krieges". Darin kann man lesen, dass man das Schlachtfeld immer selbst wählen sollte.

Gut, das ist jetzt ein bisschen Off-Topic aber andererseits auch nicht. Warum sich in aussichtslosen Verfahren zermürben?
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Die Bewilligung wird einem ja zugestellt und man kann Einspruch einlegen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Vorher wird man auch noch um Stellungnahme gebeten. Bei so großen Nummern wie Sorgerecht bekommt Mutti selbstverständlich VKH, das sieht das FamFG auch so vor. Man kann die Dinge auch ein paar Nummern kleiner halten und dann kann man sich auch ziemlich sicher sein, zu gewinnen und man kann auch sehr gut gegen VKH für Mutti argumentieren.

Z.B. Mutti gibt keine adäquate Kleidung mit. Das Verfahren gewinnt man sicher und Mutti bekommt auch keine VKH. Wenn man es auf Nummer sicher haben will, kann man ja selbst ein VKH-Verfahren vorschalten. Oder man klagt auf Auskunft übers Kind. Irgendetwas in der Größenordnung.

Sich in unterlegener Position auf große Schlagabtausche einzulassen, ist relativ blöd. Auf der Welt finden und fanden dutzende asymetrische Kriege statt. Da kann man sich einiges abschauen. Ich schreibe nichts näheres dazu weil ich sonst im Raster der NSA lande.Big Grin
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Das stimmt.

Die Situation habe ich jetzt wegen TU der ja plötzlich per eAO kam... hab erstmal 2 Wochen Zeit überhaupt auf den VKH-Antrag zu reagieren... also Gericht sieht selbst schon mal keine Dringlichkeit.

Ähnlich beim Ordnungsgeldantrag. Den kann die KM gar nicht gewinnen!

Kann ich eig. meine Kosten auch der KM auferlegen wie Fahrtkosten?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Zitat:Kann ich eig. meine Kosten auch der KM auferlegen wie Fahrtkosten?

Grundsätzlich schon. Wobei es auch davon abhängt, ob dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde. In dem Fall haftet grundsätzlich erst einmal die Staatskasse.
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@ iglu - Danke für den Hinweis. Wir versuchen tatsächlich auch auf Nebenschauplätzen erfolgreich zu sein. Leicht ist das aber leider nicht. Soweit wir wissen, wurden unsere Stellungnahmen zu den VKH-Anträgen der KM nie gelesen. Da entscheiden Richter schon vorgefertigt nach dem Prinzip "Armes Opfer."
Ins Zivilrecht wollten wir sie auch mal ziehen, zwecks Schadenersatz für Fahrtkosten bei vereiteltem Umgang. Da braucht es aber einen Anwalt, und den können wir uns nicht leisten.
Offen ist noch der Ordnungsgeldantrag - da läuft kommende Woche die Frist zur Stellungnahme durch die Gegenseite aus. Das wird nochmal ein heikles Thema, denn so richtig "beweisen" kann weder die Gegenseite etwas, noch wir. Das wird eine Frage der Glaubwürdigkeit werden, aber das führte nun auch zu weit vom Topic weg.
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Dass bei Klagen auf Schadenersatz Anwaltspflicht herrscht, ist mir neu. Selbst wenn das zutrifft, kann man ein PKH-Verfahren kostenfrei vorschalten. Wenn PKH gewährt ist, wird man auch keine Probleme haben, einen Anwalt zu finden.
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(24-09-2013, 21:29)iglu schrieb: Dass bei Klagen auf Schadenersatz Anwaltspflicht herrscht, ist mir neu.
Das Hängt u.a. vom Streitwert ab, siehe hier:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...77&DstID=0

[quote='iglu' pid='116017' dateline='1380050973']
Wenn PKH gewährt ist, wird man auch keine Probleme haben, einen Anwalt zu finden.
... der bereit ist, für das eher spärliche Honorar tätig zu werden - und dabei auch noch Engagement zeigt ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Hallo Pistachio 00,
das passiert, wenn man den html-code überfordert, indem man zu viel verschachtelt.

Alles löschen und den Beitrag neu schreiben - dann sollte es wieder funktionieren.
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(24-09-2013, 21:17)Jessy schrieb: Ins Zivilrecht wollten wir sie auch mal ziehen, zwecks Schadenersatz für Fahrtkosten bei vereiteltem Umgang. Da braucht es aber einen Anwalt, und den können wir uns nicht leisten.
Das kommt auf die Höhe des SchErsatz an. Gem. § 23 GVG müssten Eure Fahrtkosten den Wert von 5.000 € überschreiten um vor dem Landgericht verhandelt zu werden. Dort besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

Die paar Kröten für Eure Fahrtkosten können ohne Anwalt eingeklagt werden!
Die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche sind Dir noch in Erinnerung?
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Glaube für Anwälte in Familienrecht ist VKH der Standard.
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Tatsächlich habe ich da wohl einen prozessualen Fehler gemacht, bzw. ist uns an der Stelle einfach mal die Luft ausgegangen.
Wir hatten den Schadenersatzantrag zusammen mit einem Ordnungsgeldantrag geschickt. Die Gegen-RAin führte daraufhin auf mehreren Seiten aus, der Schadenersatzantrag sei eine "sonstige Familiensache" für die Anwaltszwang herrsche (ich suche die nähere Bezeichnung bei Bedarf gerne raus).
Die Richterin schickte uns in Folge dessen eine Verfügung, wir müssen innerhalb von vierzehn Tagen einen Anwalt beauftragen, sonst würde sie den Antrag als unzulässig kostenpflichtig abweisen.
Da wir in der Woche beruflich außer Haus waren, wäre uns noch eine Woche geblieben. Und da die Angelegenheit a) ohnehin etwas undurchsichtig war und die KM gute Chancen hatte, sich rauszureden und b) uns in dieser Zeit eh der Stress nur so um die Ohren geflogen ist und wir c) davon ausgegangen sind, dass die Richterin den Ausführungen der RAin nicht gefolgt wäre, wenn es nicht stimmen würde, habe ich mich gar nicht erst eingelesen.
Wir haben den Antrag dann zurückgezogen und auch vor dem "normalen" Zivilgericht keinen mehr gestellt.
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Obwohl dieser Anwaltszwang auch ein allgemein heiß diskutiertes Eisen ist.
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(24-09-2013, 21:29)iglu schrieb: Dass bei Klagen auf Schadenersatz Anwaltspflicht herrscht, ist mir neu.
Das hängt u.a. vom Streitwert ab, siehe hier:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...77&DstID=0

(24-09-2013, 21:29)iglu schrieb: Wenn PKH gewährt ist, wird man auch keine Probleme haben, einen Anwalt zu finden.
... der bereit ist, für das eher spärliche Honorar tätig zu werden - und dabei auch noch Engagement zeigt ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(25-09-2013, 10:22)Jessy schrieb: Die Gegen-RAin führte daraufhin auf mehreren Seiten aus, der Schadenersatzantrag sei eine "sonstige Familiensache" für die Anwaltszwang herrsche (ich suche die nähere Bezeichnung bei Bedarf gerne raus).
ich schau mal in der Kommentierung zum FamFG nach ...
Aber nicht jetzt.
Jetzt muss ich mein Töchterlein abholen, die Gute!
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Die Anwaltspflicht erscheint mir nicht ganz unbegründet:

§§ 114 Abs. 1, 2. Alt.; 112 Nr. 3; 266 Abs. 1 Nr. 5 FamFG !
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Der Vollständigkeit halber, ich hab den Schriftsatz rausgekramt:
Bezug genommen hat die RAin auf
§ 112 Nr. 3, 266 Abs. 1 Nr. 5 FamFG
§ 113 FamFG
und § 114 FamFG.
Insofern liegt deine Ermittlung goldrichtig, @ Ibykus.
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(19-09-2013, 14:34)Ibykus schrieb: übrigens hat die Mutter meines Kindes letzten Dienstag meine Beschwerdebegründung vom OLG zugesandt bekommen und scheint nun ihren Unmut drüber an meiner Tochter auszulassen.
also, vorweg, damit keine "Dummschwätzerei" über eine "vermeidbare" Kindeswohlbelastung entsteht:
Meiner Tochter geht es super! Wir verstehen uns prächtig und haben Kontakt selbst dann, wenn Töchterlein weiß, dass seine Mutter dagegen ist!

Und nun die Meldung:
Ich komme aus dem Lachen nicht mehr heraus, obwohl der Thematik nach kein Anlaß dazu besteht.

Nachdem die KM Post vom OLG erhalten hatte, war sie offensichtlich stante pede zu RA Borkenkäfer gelaufen ...

Was der dem OLG nun geschrieben hatte, rechtfertigt wirklich die Frage nach Borniertheit oder Skrupellosigkeit.

Jeder Großmutter musste demnach klar sein, dass man kein noch so dummes Argument scheut, um das gemeinsame Sorgerecht zu verhindern.
Jeder juristische Azubi würde diese Akte längst entschieden haben, weil gerade dieser Streit mit sukzessiven nachgeschobenen Gründen nach dem Willen des Gesetzgebers vermieden werden sollte ....

Ich muss mich erst mal beruhigen, um mich dann an die Arbeit zu machen, diesen Firlefanz hochzuladen.

Wink

1. Das gerichtliche Begleitschreiben: die Richterin will im schriftlichen Verfahren entscheiden!

2. Anwaltsschreiben v. 20.09.2013 S. 1
Seite 2

3. Anwaltsschreiben v. 23.09.2013 S. 1
Seite 2
Seite 3
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Zitat:also, vorweg, damit keine "Dummschwätzerei" über eine "vermeidbare" Kindeswohlbelastung entsteht:
Meiner Tochter geht es super! Wir verstehen uns prächtig und haben Kontakt selbst dann, wenn Töchterlein weiß, dass seine Mutter dagegen ist!

Na, das ist doch schon einmal ein Fortschritt.Big Grin

Ich habe irgendwie den Eindruck, dass du dass zu kleinkariert und kleinteilig anstellst. Die Tatsache, dass Umgang regelmäßig stattfindet, ist doch bereits zumindest ein Indiz, dass Kommunikation stattfindet. Warum auf Einzelheiten herumreiten? Das macht einen doch auch irgendwie verdächtig, als ob man unbedingt etwas beweisen wollte, was eigentlich keines Beweises bedürfte, wenn es denn so wäre.
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(27-09-2013, 20:56)iglu schrieb: Die Tatsache, dass Umgang regelmäßig stattfindet, ist doch bereits zumindest ein Indiz, dass Kommunikation stattfindet. Warum auf Einzelheiten herumreiten? Das macht einen doch auch irgendwie verdächtig, als ob man unbedingt etwas beweisen wollte, was eigentlich keines Beweises bedürfte, wenn es denn so wäre.
Du bist der Meinung, dass auf funktionierenden Umgang als Indiz für Kommunikation hinzuweisen die Voraussetzungen des § 1696 I BGB erfüllt?

Rolleyes
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Ach, ich vergaß, ist ja dein zweiter Anlauf. Deine Argumentation wirkt trotzdem, wie der letzte Strohhalm. Argumentier doch, dass das Sorgerecht deinerseits deine Tochter bestärkt, sich gegen die schikanöse Mutter durchzusetzen, oder so. Wobei ich sagen muss, dass ich deine Beschwerdebegründung nicht kenne.

Davon abgesehen halte ich die Anwendung des 1996 BGB aufgrund der Gesetzesänderung für fragwürdig.
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Hallo Ibykus! Ich muss sagen, ich kann zu diesem Thema nicht auch noch was sinnvolles beitragen. Aber ich möchte mal was los werden:

Das man in letzter Zeit in diesem Forum die Unzulänglichkeiten eines Jeden gut feststellen konnte ;-) - die menschlich und normal sind - blieb wohl keinem verborgen, wenn man die Threads aus der Quasselecke betrachtet.

Auf der einen Seite kann man viel von Vielen hier lernen und sei es auch nur, dass man merkt, wie man es am besten nicht macht. Ich denke, dass ich für meinen Teil in meinem Umfeld auch schon viel zur Hilfe von Vätern beitragen konnte - und es klappt immer besser, seitdem ich auch durchaus Hardliner-Ansichten vertrete.

Bei mir persönlich ist das Thema Kinder -bezüglich meiner beiden Töchter - in den Brunnen gefallen. Damit muss man lernen umzugehen und ich auch akzeptieren muss, dass ich im Umgang selbst auch Fehler machte. (Als ich diesen noch hatte)

Das Wissen kann ich zumindest jetzt anderen weiter geben - zum besser machen.

So. Genug gelabert: Ich wollte nur mal sagen, dass ich Dein Durchhaltevermögen bewundere. Ich dachte, ich hätte welches. Es hat nicht gereicht. Weiter so und bleib uns hier erhalten! (So. Das wollte ich nur mal los werden)
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