(04-02-2009, 22:36)realist schrieb: Kann Sie wieder einziehen .
Eigentlich nicht, wenn Dir das Haus / Wohnung zugesprochen wurde.
Da der Ex aber das Haus (zu 50%?) mit gehört, steht ihr ja auch die Hälfte des Wertes zu.
Den mußt Du ihr auszahlen. Geld hast Du aber keines.
Nun gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Das Haus verkaufen und aus dem Erlös 50 % auszahlen. Vorher natürlich alle Familienschulden davon tilgen, soweit vorhanden.
2. Wohnfläche durch 2 dividieren und mit ortsüblicher Kaltmiete multiplizieren. Das wäre ein monatlicher Auszahlungsbetrag an die Ex.
3. Ausziehen und der Ex das Haus überlassen und dann kann sie aus diesen 3 Punkten wählen.
Meine Erfahrung:
So ein Haus bringt über Jahre hinweg Streit ums Geld.
Ggf. ist es sinnvoll, den Verkauf anzustreben.
Darüber solltest Du aber mit der Ex reden, denn sie muß ja als Miteigentümerin einverstanden sein.