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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#11
1. man braucht ja nur den Namen des Arbeitgebers schwärzen und nicht den Ort.
2. Bei den Kontendaten geht es um einen Zeitgewinn von maximal einen Tag bis die Daten vorliegen, das könnte evtl. reichen, dass man seine Kohle vorher abgehoben/überwiesen hat.
Durch die zunehmende Vernetzung ist das sowieso unwichtiger geworden. Viel wichtiger ist es sich pfändungsfest zu machen, wenn die Karre gegen die Wand fährt, ob dann die Pfändung heute oder erst morgen kommt spielt dann keine so große Rolle mehr.
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von MitGlied - 16-05-2013, 18:23

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