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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#9
(15-05-2013, 18:58)Sonja13 schrieb: Bitte um gute Ratschläge :-) ...auch die Väter!

Erst mal Trennungsfaq Unterhaltsermittlung durchlesen.

Dann gilt grundsätzlich: Nur minimale Informationen an das JA!

Das heißt:

Alle Angaben auf z.B. Gehaltszetteln, die Rückschlüsse auf Arbeitgeber, Krankenversicherung, Bankkonto etc. zulassen, werden geschwärzt.

Den mitgesendeten Fragebogen NICHT ausfüllen (da werden viele Sachen abgefragt, die das JA einen Sch* angehen).

Ihr macht selbst eine Aufstellung über die relevanten Summen und schickt diese dann an JA.

Wie hoch sind die Kosten für den hoffentlich regelmäßigen Umgang? Diese unbedingt als Abzugsposten angeben!

Simon II
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von Simon ii - 16-05-2013, 08:01

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