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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#5
Erst mal: Was ist FA?

Falls du Jugendamt meinst gilt das:

Solange er den Mindestunterhalt (Stufe 1 DDT) leistet, musst du überhaupt nichts offen legen, dann zählen nur seine Einkünfte und gut ist.
Nur wenn er zum mangelfall wird, also den Mindestunterhalt nicht mehr zahlen kann, kommt eine Absenkung des Selbstbehalts wegen Haushaltsersparnis etc. in Betracht.

Er muss Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen und falls er nach Steuerkl 5 besteuert wird muss er es sich gefallen lassen, dass sein netto so gesehen wird als hätte er mindestens Steuerklasse 4.
Dein Einkommen, Vermögen, was auch immer, geht die Leute gar nichts an.

Übrigens können die natürlich aufgrund des Steuerbescheids, welcher ja auch Angaben über dich enthält gewisse Rückschlüsse ziehen, was aber trotzdem belanglos ist.

Solange er weiterhin den Mindestunterhalt zahlen will, solltet ihr den Fragebogen höchst sparsam ausfüllen, falls ihr dem JA Sand ins Getriebe streuen wollt, könnt ihr die nötigen Angaben auch als formlosen Aufsatz schreiben.
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von MitGlied - 15-05-2013, 19:56

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