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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#4
Deine wirtschaftlichen Verhältnisse musst du nicht offenlegen, um deine eigentliche Frage zu beantworten.

Dein Mann muss aber seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Daraus lassen sich gewisse Dinge ableiten, Stichwort Ersparnis in der Haushaltsführung etc.

Unterm Strich heißt das, dass du indirekt mitbezahlen wirst.
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von iglu - 15-05-2013, 19:43

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